Das Bundesministerium des Innern hat den Entwurf eines Besoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetzes 2010/2011 - BBVAnpG 2010/2011 - für die Beamten, Richter und Soldaten sowie für Versorgungsempfänger des Bundes vorgelegt. Nach dem Tarifergebnis will der Bund durch Gesetz die Dienst- und Versorgungsbezüge für die Beamten, Soldaten, Richter und Versorgungsempfänger des Bundes zeit- und inhaltsgleich anpassen.
Demnach sind folgende Verbesserungen vorgesehen:
Anhebung der Bezüge nach § 14 Bundesbesoldungsgesetz und § 70
Beamtenversorgungsgesetz nach folgender Maßgabe:
Zusätzlich zu den linearen Anpassungen erhalten alle Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen im Jahre 2011 eine einmalige Zahlung in Höhe von 240,00 Euro.
Die Bezüge der Anwärterinnen und Anwärter des Bundes werden entsprechend den Anpassungen für die Empfängerinnen und Empfänger von Dienstbezügen erhöht. Zusätzlich erhalten wird eine einmalige Zahlung in Höhe von 50,00 Euro gewährt.