11. Januar 2016

§ 56 Beamtenversorgungsgesetz und § 55 Soldatenversorgungsgesetz – Verfahren vor dem BVerfG bislang ohne Ergebnis

In 2015 wurde dem Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) die Möglichkeit eingeräumt, zur Frage, ob § 55b Abs. 3 Satz 1 des Soldatenversorgungsgesetzes gegen Art. 14 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 GG verstößt, bzw. zur Frage, ob § 56 Abs. 2 des Gesetzes über die Versorgung der Beamten und Richter des Bundes (Beamtenversorgungsgesetz - BeamtVG) mit Art. 33 Abs. 5 GG und Art. 3 Abs. 1 GG vereinbar ist, Stellung zu nehmen. In den konkreten Fällen geht es darum, dass beim Zusammentreffen von Versorgungsbezügen mit einer Versorgung aus zwischenstaatlicher und überstaatlicher Verwendung eine lebenslange Anrechnung bei den Versorgungsbezügen stattfindet, mit der Folge, dass die Kolleginnen und Kollegen ggfls. schlechter gestellt werden als wenn sie gar nicht ins Ausland gegangen wären.

Die Verfahren waren vom Zweiten Senat des Bundesverfassungsgerichts für Ende 2015 terminiert worden. Wie man jedoch nun der Internetseite des Bundesverfassungsgerichts entnehmen kann, liegt noch kein Ergebnis vor. Der VBB hat am heutigen Tage das Bundesverfassungsgericht angeschrieben, mit der Bitte, uns mitzuteilen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist. Sobald uns die Antwort dazu vorliegt, geben wir Bescheid.