04. Januar 2021
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Abschaffung des Solidaritätszuschlags (Soli) ab dem 01.01.2021 - Bezügeabrechnung Januar

wir hatten Ende 2020 darüber berichtet, dass eine Neuerung in 2021 u.a. der Wegfall des Solidaritätszuschlags ist.

Rund 90 % der Lohn- und Einkommensteuerzahler/innen, die bisher mit dem Soli belastet waren, werden vollständig von der Zahlung befreit, weitere 6,5 % zahlen weniger.

Bei der Bezügeabrechnung für die Januarbezüge 2021 können Sie nunmehr feststellen, dass der Soli noch abgezogen worden ist. Insofern erreichen uns diesbezüglich schon etliche Anfragen.

Das Problem ist, dass aus technischen Gründen neue, ab dem 1. Januar eines Jahres geltende Steuerformeln im Abrechnungssystem erst nach dem Bezügelauf für den Monat Januar eingespielt und getestet werden können (Zahlmonat ist hierfür der Dezember).

Nach Rücksprache mit den zuständigen Stellen erfolgt eine Korrektur rückwirkend ab dem 1.1.2021 mit den Bezügen für den Monat März.

 

Ergänzung: Laut einer Information des zuständigen Fachreferats im Intranet des BMVg vom 05.01.2021 ist die Umsetzung für die Tarifbeschäftigten im Januar 2021 und für die Besoldungsempfänger mit den Bezügen Februar 2021 rückwirkend zum Januar 2021 vorgesehen.

  

Weitere Informationen zur Auswirkung des Wegfalls des Solidaritätszuschlags finden Sie hier:

Fragen und Antworten zur weitestgehenden Abschaffung des Soli-Zuschlags (Bundesfinanzministerium)

Soli-Rechner