09. Januar 2018

Änderung der Raumausstattungssätze (RAS) - Verbesserungen auch für die Bundeswehrfeuerwehr!

Zum 08.01.2018 wurde die Zentrale Dienstvorschrift A-1800/113 – Raumausstattungssätze (RAS) zum 5. Mal angepasst.

Hierbei wurden auch einige RAS für die Feuerwehr zum Positiven verändert. Die wichtigsten Veränderungen erfolgten beim RAS der Küchen auf den Feuerwachen. Auch die Einrichtung eines Fitnessraumes gestaltet sich mit dieser DV für die Feuerwehr nun einfacher.

Als Beispiel ein Auszug aus der ZDv: RAS 0830
[5.5]
Sporträume
Fitnessraum für Bundeswehrfeuerwachen
Einführungsbemerkungen: Nur für Feuerwachen des Typ 2 und 3

GrWiNr - Materialbegriff - Menge
WE7043 - Kurzhantelstation - 1
WE7056 - Rücken-/Lateralstation - 1
WE7062 - Seilzugmaschine - 1
WE7064 - Ruderergometer - 1
WE7065 - Fahrradergometer - 1
WE7057 - Laufband - 1
WE7062 - Seilzugmaschine - 1
WE7063 - Crosstrainer - 1
WE7077 - 3-Stationen-Zugturm - 1
WE7092 - Klimmzug- und Dipmaschine - 1
WE4112 - Turnmatte - 10
WE7054 - Verbund Sicherheitsspiegel - 3

Nun sind Dienststellenleiter und Personalrat gefordert, mit Hilfe der neuen ZDv als Anforderungsgrundlage, Verbesserungen für ihre Feuerwache zu erreichen.