19. November 2016
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Frauenseminar Bereich II

Arbeitszeitverkürzung und finanzielle Folgen

Bevor Beamtinnen eine Arbeitszeitverkürzung beantragen, sollten sie sich gründlich mit den finanziellen Folgen befassen!

Zu diesem Ergebnis kamen die mehr als 30 Kolleginnen des Bereiches Niedersachsen/Bremen, die sich auf Einladung der VBB Bereichsfrauenvertreterin Kollegin Anita Windßus vom 18. bis 19.11.2016 in Visselhövede getroffen hatten.

Die oftmals nicht durchgängigen Erwerbsbiografien vieler Kolleginnen, die eine Auszeit nehmen, um sich um die Kinder zu kümmern, in eine familienförderliche Teilzeitbeschäftigung gehen oder sich bei gleichzeitiger Reduzierung der Arbeitszeit um pflegebedürftige Angehörige kümmern, müssen mit empfindlichen Einbußen bei der Höhe des Ruhegaltes rechnen.

Kollegin Bianca Kohlthoff vom Sozialdienst des BwDLZ Hamburg blieb in ihrem Fachvortrag z.B. über ruhegehaltfähige Dienstzeiten, Kindererziehungszuschläge und Kinderergänzungszuschläge, Rentenanrechnung oder Versorgungsausgleiche keine Antwort schuldig und erläuterte sehr deutlich die Kürzungen im Ruhegehalt, die nach diesen Freistellungen/Reduzierungen vorgenommen werden.

Besonders deutlich wurde auch in den von Kollegin Kohlthoff vorgestellten Beispielen, wie wichtig eine frühzeitige Auseinandersetzung mit den langfristigen Konsequenzen ist.

Am zweiten Tag des Seminares standen die wichtigen Themen des VBB auf dem Seminarprogramm, die durch Kollegin Anita Windßus vorgetragen wurden. Besonders intensiv diskutierten die Teilnehmerinnen über erlebbare Vor- und Nachteile eines gemeinsamen „Personalkörper Bundeswehr“, die bereits jetzt schon insbesondere in zivil/militärisch-besetzten Dienststellen zu beobachten sind.