Auf Beschluss des Bundesvertretertages 2014 werden die Mitgliedsbeiträge an die jeweils gültige Besoldung angepasst.
Die Beitragshöhe beträgt 0,3 % der Eingangsgrundgehälter der niedrigsten Besoldungsgruppe in den Beitragsklassen.
Aufgrund der Besoldungserhöhung 2019 gelten ab Januar 2020 die in der Tabelle aufgeführten Mitgliedsbeiträge.
Sofern Sie nicht am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen und Ihre Mitgliedsbeiträge überweisen, ändern Sie bitte Ihren Dauerauftrag, damit es nicht zu Einschränkungen in Ihren Rechten als VBB-Mitglied kommt.
Mitglieder, deren Beiträge per SEPA-Lastschriftmandat eingezogen werden, brauchen nichts zu veranlassen.