12. Februar 2020

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) - A13z

Eine positive Regelung im BesStMG ist die Einführung der Amtszulage A13z. Die Amtszulage der Besoldungsgruppe A13g ist zukünftig nicht mehr nur begrenzt auf die Beamten/innen des gehobenen technischen Dienstes, sondern kann grundsätzlich allen Beamten/innen des gehobenen Dienstes gezahlt werden.

Aber mit der Einführung alleine ist es in diesem Fall nicht getan, handelt es sich doch bei der A13g um ein Endamt mit der Folge, dass die Kolleginnen und Kollegen nicht mehr beurteilt worden sind. Der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB) hat bei Verabschiedung des BestStMG bereits auf diese Problematik hingewiesen und hält es für angebracht, die Beurteilungsrichtlinien schnellstmöglich zu überarbeiten bzw. entsprechend anzupassen.

Um gleichzeitig den zu einem kleinen Anteil der bereits 2020 zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel im Sinne der Bestenauslese gerecht zu verteilen, sind aus Sicht des VBB Anlassbeurteilungen das richtige Mittel. Es gilt hierbei insbesondere auch, zuerst die Dienstposten zu identifizieren, die wegen ihrer herausgehobenen Verantwortung, insbesondere für Personal, die Hebung schon lange verdient haben.

Der VBB wird entsprechende Gespräche mit den Verantwortlichen führen und wir gehen davon aus, dass wir mit allen Beteiligten zeitnah eine zufriedenstellende Lösung finden werden.