20. Juni 2019

Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz - BesStMG

Auf der Grundlage des Koalitionsvertrages vom 12. März 2018 hatte das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) Anfang des Jahres 2019 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Modernisierung der Strukturen des Besoldungsrechts und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften, kurz Besoldungsstrukturenmodernisierungsgesetz (BesStMG) den Spitzenorganisationen der Beamtengewerkschaften nach § 118 des Bundesbeamtengesetzes zur Stellungnahme übersandt.

Hierzu hatte auch der VBB sowohl gegenüber dem Dachverband dbb tarifunion als auch unmittelbar gegenüber dem BMI schriftlich Stellung genommen. Nachdem das BMI aufgrund der zeitgleich eingeleiteten Abstimmung des Entwurfs innerhalb der Bundesressorts diesen fortgeschrieben hatte, fand am 29. Mai 2019 eine mündliche Erörterung zwischen den Spitzenorganisationen der zuständigen Beamtenverbände und Gewerkschaften und dem BMI statt. Im Ergebnis ist es uns im Zusammenwirken mit dem dbb gelungen, wesentliche Forderungen in den Entwurf einzubringen und eine nicht akzeptable Maßnahme zu verhindern.

In Übereinstimmung mit dem dbb konnte die durch das BMI beabsichtigte Umstrukturierung des Familienzuschlags verhindert werden. Das BMI sah hierzu u.a. vor, den Verheiratetenzuschlag zugunsten einer deutlichen Erhöhung der kindbezogenen Zuschläge für das erste und zweite berücksichtigungsfähige Kind um die Hälfte zu kürzen. Dies konnte trotz der begrüßenswerten positiven finanziellen und strukturellen Effekte wegen der damit verbundenen Überkompensation (ab 2023 wies der Entwurf dafür Minderausgaben im zweistelligen Millionenbereich aus) zu Lasten insbesondere der Versorgungsempfänger nicht hingenommen werden.

Positiv zu verzeichnen sind insbesondere folgende Ergebnisse:

  • Deutliche Erhöhung der Anwärterbezüge für den gehobenen und höheren Dienst,
  • Abschaffung der Besoldungsgruppe A 2,
  • Erhöhung der Stellenzulagen, die seit Jahrzehnten nicht mehr angepasst wurden,
  • Einführung einer neuen Stellenzulage für bestimmte Tätigkeiten in Cyberoperationen,
  • Erstreckung der bisher nur für Soldaten bestimmten Gebietsärztezulage auch auf Beamte,
  • Flexibilisierung und Erweiterung der Personalgewinnungs- und Personalbindungsinstrumente,
  • Dauerhafte, nicht weiter sich verringernde Vergütung für Beamte im Einsatzdienst der Bundeswehrfeuerwehren, für jeden geleisteten Dienst von mehr als 10 Stunden bei freiwilliger Verpflichtung für opt-out, soweit kein Freizeitausgleich gewährt werden kann,
  • Aufhebung der „Sachsenregelung“ (Besoldungskürzung wegen des in Sachsen noch freien Buß- und Bettages),
  • Vereinfachung und Verbesserung der versorgungsrechtlichen Regelungen für Beurlaubungen zu zwischen- und überstaatlichen Einrichtungen,
  • Wirkungsgleiche Übernahme der rentenrechtlichen Regelungen zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten auch für vor dem 1. Januar 1992 geborenen Kinder („Mütterrente“).

Wenngleich nicht alle Forderungen und Vorstellungen des VBB erfolgreich platziert werden konnten, ist bereits ein beachtliches Ergebnis erzielt worden. Der Kabinettzeitplan sieht vor, dass der Gesetzentwurf am 3. Juli 2019 durch das Bundeskabinett beschlossen wird und damit ungeachtet der parlamentarischen Sommerpause das parlamentarische Gesetzgebungsverfahren eröffnet wird.

Der VBB wird weiter am Ball bleiben und seine Chancen im weitergehenden Verfahren nutzen, mit dem Ziel noch Änderungen zu bewirken. Denn immerhin gilt noch der Grundsatz, dass kein Gesetz den Bundestag so verlässt, wie er als Entwurf dort eingebracht wurde.

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