14. Juli 2020

Betriebliches Eingliederungsmanagement für zivile Beschäftigte (BEM)

Zum 30. Januar 2019 haben wir an gleicher Stelle über die geplanten Änderungen beim betrieblichen Eingliederungsmanagement für zivile Beschäftigte berichtet. Novellierung und Aufgabenübergang auf den Sozialdienst der Bundeswehr.

Die Neufassung der Zentralen Dienstvorschrift A – 1300/33 „Betriebliches Eingliederungsmanagement für zivile Beschäftigte“ sowie die Dienstvereinbarung zwischen BMVg und HPR über die Neuausrichtung des Betriebliches Eingliederungsmanagement ist am 1. Juli 2020 in Kraft getreten. Das Referat BMVg P III 1 trägt nun ministerielle Verantwortung für das BEM.

Gleichzeitig beginnt die Ausfächerung des neuen Verfahrens und die Überführung der operativen Zuständigkeit von der Personalführung auf den Sozialdienst der Bundeswehr. Dort wird zukünftig die Aufgabe der BEM-Beauftragten wahrgenommen. Der so wichtige Sozialdienst der Bundeswehr darf durch diese zusätzliche Aufgabe allerdings in seinen originären Aufgaben nicht geschwächt, sondern muss um qualifiziertes Personal ergänzt werden. Die Übernahme der BEM-Aufgaben erfolgt schrittweise durch einzelne Bundeswehrdienstleistungszentrum (BwDLZ).

Im Rahmen eines Pilotprojekts wird das neue Verfahren bereits seit Anfang 2019 im BMVg sowie in den Zuständigkeitsbereichen der BwDLZ Koblenz und Münster erfolgreich angewandt. Dort werden die BEM Beauftragten beim Referat IUD III 4 sowie beim Sozialdienst der Bundeswehr ihre Arbeit nahtlos fortführen.