23. Juni 2019

Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr

Am 18. Juni 2019 veranstaltete der Wehrbeauftragte einen Workshop zum Thema „Binnenarbeitsmarkt“ - mit dabei neben dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) und des Innern (BMI) sowie der Personalvertretungen auch der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB).

In seinen Begrüßungsworten machte der Wehrbeauftragte zunächst seine Zielsetzungen deutlich: Es geht in erster Linie um die Bedarfsdeckung der Soldaten/Soldatinnen. Dabei stelle sich ihm die Frage, wie bereits beim Bewerbungsgespräch auch eine berufliche Weiterverwendung im zivilen Teil der Bundeswehr als attraktivitätssteigerndes Moment angeführt werden könne. Also Planungssicherheit über die Verpflichtungszeit hinaus. Es muss für die Soldaten/Soldatinnen eine Perspektive im Anschluss an ihre Verpflichtungszeit geben - neben den Möglichkeiten, die der Berufsförderungsdienst aufzeigt eben auch den Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr.

Nach Einführung in das Thema durch verschiedene Impulsreferate unter anderem von Oberst iG Kai Hartmann zur Personalstrategie „Binnenarbeitsmarkt der Bundeswehr“ oder Herrn Professor Dr. Dr. Ulrich Battis zum erleichterten Wechsel zwischen Statusverhältnissen aus verfassungsrechtlicher Sicht, wurden etwaige Verbesserungen der Rahmenbedingungen und Grundlagen für ein Statuswechsel innerhalb des Geschäftsbereichs des Bundesministeriums der Verteidigung diskutiert.

Interessant waren auch die vom Ministerium vorgelegten Zahlen. Den Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr gibt es bereits seit 2014. Es findet sich eine Verankerung des Konzepts im Personalmanagement der Bundeswehr sowie bei der Personalbindung der Soldaten und Soldaten. Der Binnenarbeitsmarkt ist zudem eine Maßnahme der Agenda Attraktivität. Neu ist, dass das Konzept im Juni 2019 neu aufgelegt werden soll, wobei dann eine Implementierung als ganzheitliche Unternehmensphilosophie gewünscht ist. Der Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr ist ein strategisches Zukunftsthema mit Fokussierung auf Wirkung von Maßnahmen. Betrachtet man einmal die Zahlen aus 2018 so hat lediglich ein Beamter den Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr für sich in Anspruch genommen. Demgegenüber stehen 120 Soldatinnen und Soldaten und 75 Tarifbeschäftigte sowie 40 Auszubildende, die den Weg in das Beamtenverhältnis gesucht haben.

Der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) machte durch seinen Bundesvorsitzenden, Wolfram Kamm einmal mehr deutlich, dass der VBB keinesfalls gegen den Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr ist, jedoch müssen die Rahmenbedingungen stimmen. Alle Beteiligten dieses Gesprächskreises sollten sich über ein gemeinsames Ziel verständigen können,  die bestehende Qualität in der Bundeswehrverwaltung zu erhalten. Dafür ist neben einer Bestenauslese mit wenigen Ausnahmen auch eine Laufbahnausbildung erforderlich. Das muss auch ein Eigeninteresse derer sein, die nach Ende ihrer Verpflichtungszeit einen Statuswechsel anstreben.  Ein Automatismus ist nicht zweckdienlich.  Wie schon zuvor im Vortrag von Professor Battis ausgeführt, bedarf es der Wahrung des Leistungsgrundsatzes (Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz).

Nachdem bei diesem ersten Termin die verschiedenen Positionen einmal dargelegt worden sind und deutlich wurde, dass die verschiedenen Meinungen gar nicht soweit auseinander liegen, wurde von den Beteiligten angeregt, dass weitere Termine dieser Art folgen sollten, um nun tiefer in die Materie einzusteigen und den Binnenarbeitsmarkt Bundeswehr mit seinem neuen Konzept auf ein breites Fundament zu stellen, mit dem alle Statusgruppen leben können. An dieser Stelle sicherte der Wehrbeauftragte zu, dies prüfen zu wollen.