01. August 2017

BwFw

Der VBB gratuliert Brandrat Gade zum Aufstieg

§ 27 Bundeslaufbahnverordnung (BLV) - Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte

Wie durch den Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB)/dbb gefordert und mittlerweile auch in der Bundeswehr gängige Praxis, können geeignete Dienstposten des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes nach entsprechender Ausschreibung mit Beamtinnen und Beamten besetzt werden, die

1. sich in einer Dienstzeit von mindestens zwanzig Jahren in mindestens zwei Verwendungen bewährt haben,

2. seit mindestens fünf Jahren das Endamt ihrer bisherigen Laufbahn erreicht haben,

3. in den letzten zwei Beurteilungen mit der höchsten oder zweithöchsten Note ihrer Besoldungsgruppe oder Funktionsebene beurteilt worden sind und

4. ein Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen haben.

Herr Brandoberamtsrat Gade erfüllte die Voraussetzungen und hat das Auswahlverfahren erfolgreich durchlaufen.
Ihm wird im Rahmen der besetzbaren Planstellen das Eingangsamt der höheren Laufbahn verliehen.

Herzlichen Glückwunsch Herr Brandrat!
 
 

Der VBB setzt sich für eine weitere Anwendung dieser attraktivitätssteigernden Möglichkeit ein, leistungsstarke Kolleginnen und Kollegen zu fördern. Darüber hinaus wird sich der VBB im Verbund mit den anderen Bundesbeamtenverbänden im dbb bei seinen Gesprächen im Bundesministerium des Innern für eine sinnvolle Modifizierung der Zugangsvoraussetzungen stark machen.