09. Juli 2019

"Durchführungsbestimmungen" zur Personalentwicklung (PE) der Beamtinnen und Beamte sind in Kraft gesetzt worden

ZDv A1-1340/16 – 5000 Umsetzung der Bestimmungen zur Personalentwicklung der Beamtinnen und Beamte - „Durchführungsbestimmungen“ jetzt in Kraft gesetzt.

Aufbauend auf die Zentralvorschrift ZDv A1-1340/16 wurde mit den neuen Bestimmungen zur Umsetzung zur Personalentwicklung (PE) der Beamtinnen und Beamte im Geschäftsbereich des BMVg ein Regelwerk geschaffen, dass eine einheitliche Anwendung der Vorgaben aus der ZDv für die im Einzelnen umzusetzenden Maßnahmen der Personalentwicklung sicherstellt.

Wie ein Leitfaden beinhaltet die Vorschrift die Gestaltung des Verwendungsaufbaus und erleichtert zum Einem den Personal bearbeitenden Stellen die Bewertung der unterschiedlichsten Sachverhalte in der täglichen Personalbearbeitung. Zum Anderem erhält jede Beamtin oder jeder Beamte einen Überblick des möglichen beruflichen Entwicklungsprozesses (Verwendungsaufbau, laufbahnbezogene Darstellung) und Informationen zur Kommunikation und Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Stellen (Kooperationsgespräche, Personalentwicklungsgespräche).

Ergeben sich im Einzelfall Nachteile aus den Bestimmungen, werden diese durch die Übergangsvorschriften abgemildert oder beseitigt.

Die Information kann auch als Wandzeitung hier auf der VBB-Homepage abgerufen werden.