Absolut unnötig - existieren im öffentlichen Dienst doch seit jeher weitgehende Verpflichtungen und Regelungen - beginnend mit den einschlägigen Normen im Bundesbeamtengesetz, die letztendlich im Diensteid kulminieren.
Zudem soll der "Verhaltenskodex" keine eigenständigen Dienstpflichten/-Sanktionen, die über das bereits geltende Recht hinausgehen, enthalten - so Staatssekretär Dr. Brauksiepe im Interview mit dem VBB - nachzulesen hier auf der VBB-Homepage oder aber auf der VBB-Facebook-Seite (20.12.2016).