13. April 2018

Einkommensrunde 2018

Gewerkschaften und Arbeitgeber haben am 15. April 2018 mit der dritten Verhandlungsrunde im Tarifkonflikt des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen begonnen.

Nachdem die zweite Verhandlungsrunde zur Einkommensrunde 2018 für die Beschäftigten von Bund und Kommunen am 12./13. März 2018 zu wenig Fortschritte gebracht haben, wurde diese Woche erneut zu Warnstreiks aufgerufen.

Die Forderung:

• Lineare Entgelterhöhung von 6 %, mindestens jedoch 200 Euro

• Laufzeit: 12 Monate

• Azubis: 100 Euro Entgelterhöhung, verbindliche Zusage zur Übernahme, Tarifierung von Ausbildungsentgelt für betrieblich-schulische Ausbildungen

• 20 % Nachtarbeitszuschlag auch im Besonderen Teil Krankenhäuser

 

Darüber hinaus:

• Zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des linearen Abschlusses auf die Bundesbeamten

• Angleichung der Jahressonderzahlung Ost an West (VKA)

• Erhöhung des Wechselschicht- und Schichturlaubs

• 20 % Zuschlag für Samstagsarbeit auch in Krankenhäusern

• Einrechnung der Pausen in die Arbeitszeit bei Wechselschicht (BT-K und BT-B)

• Zusage, auf regionaler Ebene über ein kostenloses landesweites Nahverkehrsticket zu verhandeln

• Erhöhung des Urlaubs für Auszubildende um einen Tag

• Verbesserung der Regelungen zur Kostenübernahme des Ausbildenden beim Besuch auswärtiger Berufsschulen

• Verhandlungszusage über erweiterte Regelungen für Leistungsgeminderte

• Fortschreibung der Regelungen zur Altersteilzei

 

Dem Warnstreik-Aufruf des dbb in Nordrhein-Westfalen folgten am 11. April 2018 tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und legten die Arbeit nieder. Auch zahlreiche Beamtinnen und Beamte – so auch vom Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) - beteiligten sich in ihrer Freizeit an den Protestaktionen und Demonstrationen in ganz NRW. Zur zentralen dbb Groß-Demonstration in Bonn kamen rund 7.000 Beschäftigte.

Hintergrund

Vom Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen (TVöD) sind insgesamt etwa 2,6 Millionen Beschäftigte betroffen: 2,3 Millionen Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen, für die der TVöD direkte Auswirkungen hat, sowie 344.000 Bundesbeamte und Anwärter, auf die der Tarifabschluss übertragen werden soll. Die wirkungsgleiche Übertragung betrifft hier nur die Bundesbeamten, da die Kommunalbeamten nach den jeweiligen Landesgesetzen besoldet werden. Die nächste Verhandlungsrunde zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern ist am 15./16. April 2018 in Potsdam.

Mehr Infos gibt es online unter dbb.de/einkommensrunde.