07. Januar 2021
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Erfolgreiches Wirken: Einheitliche Beurteilungsbestimmungen sind in Kraft gesetzt

Mit Inkraftsetzung der neuen Beurteilungsbestimmungen zum 1. Januar 2021 wurden die bisherigen Vorschriften für das BMVg und seinen nachgeordneten Bereich zu einer einheitlich im Geschäftsbereich verbindlichen Beurteilungsrichtlinie zusammengefasst.

Nachdem endlich alle beteiligungsrechtlich notwendigen Zustimmungen vorlagen, stand der Veröffentlichung der einheitlichen Beurteilungsrichtlinie ZDV A-1340-/83 h im zentralen Regelungsmanagementsystem (ZRMS Bw) nichts mehr im Wege.

Noch im November hatte der VBB an gleicher Stelle berichten müssen, dass durch Kraftproben mit der Amtsseite versucht wurde, auf Kosten des gehobenen Dienstes einen Keil zwischen die Beschäftigten des BMVg und seines nachgeordneten Bereichs zu treiben. Das konnten wir nicht zulassen!

In konstruktiven, hochrangigen Gesprächen haben der Bereichsvorsitzende VIII Bernath und der Bundesvorsitzende Dr. Liesenhoff zusammen mit den zuständigen Stellen im BMVg diese Gefahr abwenden können. Dies ist ein gemeinsamer Erfolg für alle Beschäftigten, besonders aber für den gehobenen Dienst, der nun zur Beurteilung ansteht.

Besonderheiten und Chancen für den gehobenen Dienst

VBB, dbb und BMVg haben sich mit dem Besoldungsstrukturmodernisierungsanpassungsgesetz erfolgreich dafür eingesetzt, dass Dienstposten der BesGrp A 13g mit Zulage, also A 13g+Z, künftig für alle Laufbahnen des gehobenen Dienstes eingerichtet werden. Dies war bisher allein der technischen Laufbahn im gehobenen Dienst vorbehalten.

Aus diesem Grund sind grundsätzlich alle Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppe A 13g in den Regelbeurteilungsdurchgang einbezogen, teilweise mit einem verkürzten Beurteilungszeitraum. In der Folge wird es darauf ankommen, die Förderentscheidungen auch zügig zu treffen.

Beachten Sie deshalb bitte die entsprechenden Mitteilungen im Intranet Bw, um Ihre Chancen zu nutzen!

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