09. Juni 2017
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Erneutes Gespräch mit Staatssekretär Hoofe

Im Gespräch mit der Ministerin Anfang April 2017 war vereinbart worden, dass zur Intensivierung der angesprochenen Themen ein weiteres Gespräch mit Staatssekretär Hoofe folgen sollte. Aufgrund des derzeitigen Medieninteresses an der Bundeswehr konnte dieses nunmehr erst jetzt stattfinden, nichts desto trotz hatten die zu behandelnden Themen nichts an Brisanz verloren bzw. sind in der Zwischenzeit weitere Themen hinzugekommen.

So bat der Bundesvorsitzende des Verbandes der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB), Wolfram Kamm einleitend darum, bei der angekündigten Überarbeitung des Traditionserlasses nicht die Bundeswehrverwaltung außer Acht zu lassen. Immerhin handelt es sich bei der Bundeswehrverwaltung um eine wesentliche, im Grundgesetz verankerte Säule der Bundeswehr, die nur zu gerne vom eigenen Haus nicht wahrgenommen wird. 61 Jahre Erfolgsgeschichte der Bundeswehr sind nach Auffassung des VBB untrennbar verbunden mit 61 Jahren erfolgreicher Tätigkeit der Bundeswehrverwaltung im Inland und in den Auslandseinsätzen. Dass dieses wohl von manchen gerne übersehen wird, wurde auch wieder bei einem Trailer zu den Aktivitäten der Bundeswehr im Rahmen der Flüchtlingshilfe deutlich, in dessen Verlauf lediglich SoldatInnen zu Wort kamen, wo doch gleichermaßen unzählige begleitende Hintergrundarbeiten von Kolleginnen und Kollegen der Bundeswehrverwaltung gestemmt wurden - wie beispielsweise vom Verpflegungsamt oder den Bundeswehrdiensleistungszentren – die jedoch nicht in Erscheinung traten. Der Bundesvorsitzende wird diesbezüglich nicht müde, den immer wieder im Verteidigungsressort propagierten gemeinsamen Personalkörper der Bundeswehr auch in der Realität und der Außendarstellung einzufordern und umzusetzen.

Die angekündigten Hauptthemen waren schließlich die Stellenbündelung im gehobenen Dienst sowie attraktivitätssteigernde Maßnahmen für die Kolleginnen und Kollegen der Bundeswehrverwaltung im Rahmen eines Artikelgesetzes.

Hinsichtlich der Stellenbündelung wurde erneut die Bitte geäußert, die Umsetzung umfassend und so zeitnah wie möglich umzusetzen. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass bereits laufende Ausschreibungen zunächst abgeschlossen werden sollten, um Verschlechterungen der Kolleginnen und Kollegen zu vermeiden, die sich in den Verfahren bereits durchgesetzt haben. Hier sicherte Sts Hoofe zu, dass die Bündelung zu 100% umgesetzt und derzeit seitens der Abteilung Organisation/Revision finalisiert wird.

Auch wurde eine mögliche Erweiterung der Stellenbündelungen auf A11/A12 beispielsweise projektbezogen im gehobenen technischen Dienst oder bei den Sozialberater unter dem Stichwort Fachkarriere, bzw. eine Stellenbündelung A13 –A15 bei den Rechtsberatern der Rechtspflege angesprochen. Im Bereich des Sozialdienstes könnte eine Prüfung durchaus auch dergestalt erfolgen, dass über die Einrichtung von Dienstposten der Wertigkeit A 13 und der zahlenmäßigen Aufstockung der nach A 12 bewerteten Dienstposten eine Fachkarriere im Sozialdienst angeboten wird, die eine leistungsabhängige berufliche Entwicklung bis in das Spitzenamt ermöglicht. Dieses sei auch in Anbetracht der quantitativen und im Besonderen der qualitativen Veränderungen in den letzten Jahrzehnten dringend geboten. Für den Bereich der Rechtsberater müsse ebenfalls eine Bündelung der Dienstposten geprüft werden, um der hohen Fluktuation Einhalt zu gebieten. Darüber hinaus sollten die Umfangszahlen im Rahmen der Trendwende Personal erhöht werden.

In Zusammenhang mit dem Artikelgesetz Attraktivität überreichte der Bundesvorsitzende dem Staatssekretär ein erstes Arbeitspapier, welches auch schon der Abteilung Personal zur Verfügung gestell wurde, mit der Bitte um Prüfung und - wenn möglich - Berücksichtigung im Gesetzentwurf. Wie bereits in der Vergangenheit wird der VBB das Gesetzesvorhaben im Parlament begleiten. Wichtig wäre es dabei aus Sicht des VBB, Mangelbereiche wie die Technik oder den IT-Bereich durch eine Zulage (sogenannte Technikerzulage, IT-Zulage bzw. Funktionszulage) attraktiver zu gestalten. Auch an seiner Forderung nach einer offensiven Anwendung oder der Einführung von Personalgewinnungs-/Personalbindungszulage hält der VBB weiter fest.

Schließlich bietet das jetzige Gesetzesvorhaben auch Gelegenheit die nur unzureichend geregelten Fragen der Versorgung von Beamtinnen und Beamten nach einer Einsatzschädigung durch eine eigenständige gesetzliche Regelung rechtssicher zu machen. Die derzeitige Verfahrensweise, unter Anwendung des „Wirmer-Erlasses“ Probleme zu regeln sind absolut unzureichend und würden einer gerichtlichen Prüfung im Zweifel zu Lasten der Kolleginnen und Kollegen nicht stand halten. Hier besteht dringender Handlungsbedarf!

Zu guter Letzt wurde das Compliance Management System (CMS) noch einmal angesprochen. In der Zwischenzeit liegt dem VBB das schriftlichen Ergebnis der Überprüfung vor und wie zu erwarten, gibt es keine Beanstandungen beim Verband. Der Bundesvorsitzende machte einmal mehr deutlich, dass es nach Auffassung des Verbandes eines CMS nicht bedarf und die interne Abfrage ohne entsprechende vorherige Information mehr als unglücklich war, zumal die Funktionsträger des VBB und wohl auch anderer Verbände und Gewerkschaften unter einen Generalverdacht gestellt wurden. Dieses Vorgehen wäre trotz der medialen Begleitung der „Causa Wendt“ anders darstellbar gewesen.

Auf Rückfrage erläuterte Staatssekretär Hoofe, dass die derzeitige Abfrage im Rahmen der Erstellung einer Landkarte " Zusammenarbeit der Bundeswehr mit Verbänden, Stiftungen, Selbsthilfeeinrichtungen und sonstigen Organisationen" lediglich ein Lagebild liefern soll und in keinster Weise das Recht der Verbände und Gewerkschaften in Ausübung ihrer Beteiligung und Aktivitäten im Interesse der Mitarbeiter beschnitten werden soll. Auch hier bat der VBB, über das Gesamtergebnis in Kenntnis gesetzt zu werden.