24. Oktober 2019
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Erster Aufschlag

Auf Einladung der Bundesministerin der Verteidigung, Annegret Kramp-Karrenbauer, fand ein erstes offizielles Gespräch mit dem Bundesvorsitzenden des Verbandes der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB), Wolfram Kamm, in Berlin statt.

Auf Bitten der Bundesministerin stellte Wolfram Kamm den VBB vor, erläuterte die Einbindung in den dbb beamtenbund und tarifunion und die Stellung des ältesten Verbandes im Konzert der Interessenvertretungen in der Bundeswehr und seine Vertretung in den Personalratsgremien. Gefragt nach den besonderen Handlungsfeldern des Verbandes skizierte der Bundesvorsitzende die historischen Wurzeln des VBB über die beiden Vorläuferverbände in den Aufbaujahren der Bundeswehr und das Eintreten für eine unabhängige zivile Bundeswehrverwaltung. Für deren verfassungsrechtliche Verankerung hatte sich seinerzeit Ernst Wirmer als einer der beiden Vorsitzenden maßgeblich und letzten Endes gegen die Vorstellungen aus dem militärischen Bereich mit Erfolg eingesetzt. Der Verband der Beamten der Bundeswehr sei bis heute die einzige Interessenvertretung, die sich aus den positiven Erfahrungen der letzten Jahrzehnte nachhaltig für den Erhalt der sogenannten „Zweisäulen-Theorie“, Streitkräfte und Bundeswehrverwaltung in der gemeinsamen Bundeswehr einsetze.

Des Weiteren bedankte sich Wolfram Kamm für die Entscheidung der Bundesministerin, im Zuge der im Koalitionsvertrag vereinbarten Überprüfung der Beschaffungsorganisation, keine Rechtsformänderung für das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) anzuweisen. Alle Beteiligten in Koblenz seien sich der aus dieser positiven Entscheidung erwachsenden Möglichkeit bewusst, die möglichen ablauf- und aufbauorganisatorischen Folgerungen und Notwendigkeiten engagiert mit zu begleiten.

Mit Sorge sähe der VBB jedoch die Überlegungen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) beispielsweise neue Gestaltungsoptionen im Ministerium in Erwägung zu ziehen, um dem Generalinspekteur erweiterte Kompetenzen auf den Gebieten Ausbildung, Qualifizierung sowie der Personalstruktur im Besonderen auch bezogen auf das Zivilpersonal einzuräumen. Zusammen mit weiteren angedachten Kompetenzübertragungen auf dem Gebiet der Infrastruktur und Stationierung sowie aus militärischen Organisationselementen würde bereits jetzt der Begriff der Einrichtung eines „Generalstabes“ für den Generalinspekteur die Runde machen. Neben der rechtlichen Problematik einer Zentralisierung der Bedarfsträger- und Bedarfsdeckerseite auf dem Gebiet der Infrastruktur und Stationierung in der Person des Generalinspekteurs würden gerade die angedachten Zuweisungen von Kompetenzen und Zuständigkeiten bei der zivilen Ausbildung, Qualifizierung sowie der Grundsatzangelegenheiten sowohl des zivilen Personalmanagements wie auch des Zivilpersonals beim VBB größten verfassungsrechtlichen Bedenken begegnen.

Der Verband der Beamten der Bundeswehr ziehe daher in Erwägung, die Notwendigkeit und verfassungsrechtliche Relevanz der ministeriellen Vorstellungen gutachterlich prüfen zu lassen.

Frau Kramp-Karrenbauer sagte ihrerseits eine eingehende Prüfung zu.

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