01. Dezember 2019

Es ist uns eine Ehre – Über die Ernennung von Ehrenvorsitzenden und Ehrenmitgliedern beim Bundesvertretertag

Die Amtszeit des neuen Bundesvorsitzenden hätte nicht besser beginnen können. Mit sichtlichem Hochgenuss ernannte er in einer seiner ersten Amtshandlungen den bisherigen Bundesvorsitzenden, Wolfram Kamm zum Ehrenvorsitzenden des Verbandes der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr sowie die Mitglieder Adalbert Bludau, Peter Beuscher, Jürgen Mangerich, Alexandra Nagel, Herbert Pannek und Dietmar Zimmer zu Ehrenmitgliedern.

Diese Persönlichkeiten haben in besonders lobenswerter Weise und in verschiedenen Funktionen über viele Jahre dazu beigetragen, dass es mit unserem Verband vorangeht. Mit ihrem Engagement und ihrer Initiative haben der Ehrenvorsitzende und die Ehrenmitglieder unseren Verband in vielerlei Hinsicht bereichert. Es war an der Zeit, diese Arbeit auch nach außen zu würdigen und so erweisen ihnen die Kolleginnen und Kollegen im VBB diese herausragende Anerkennung.

Der Weg zum Ehrenvorsitz

Ein gezielter Blick in die Satzung hilft bei der Rechtsfindung. In § 7 unserer Satzung wird ausgeführt: Bundesvorsitzende, die sich um den Verband besonders verdient gemacht haben, können nach Ablauf ihrer Amtszeit zu Ehrenvorsitzenden des VBB ernannt werden. In § 10 unserer Satzung wird ausgeführt: Der Bundesvertretertag ist insbesondere zuständig für h) Ernennung zum Ehrenvorsitzenden unseres Verbandes.

Es zeichnete sich früh ab, dass die Voraussetzungen für den Ehrenvorsitz gegeben und vom Bundesvorstand eine entsprechende Initiative ausdrücklich unterstützt wird. Allerdings sollte diese beabsichtigte höchstmögliche Ehrung dem noch amtierenden Bundesvorsitzenden Kamm weder zu Augen noch zu Ohren kommen, bevor der Bundesvertretertag darüber beraten hat.

Präsidium und Plenum des Bundesvertretertages wussten geradezu instinktiv, was zu tun ist und so beschloss der Bundesvertretertag einstimmig, den scheidenden Bundesvorsitzenden zum Ehrenvorsitzenden zu ernennen. Eine weitere schöne Geste nachdem der Saal bereits nach der letzten Rede von Wolfram Kamm zum Geschäftsbericht der Jahre 2014 – 2019 seine Arbeit mit Standing Ovations gewürdigt hatte.

Der Weg zum Ehrenmitglied

Hier helfen unsere Richtlinien für Ehrungen weiter. Die Nr. 1 dieser Richtlinien führt aus: Die Ehrenmitgliedschaft des Verbandes (…) ist nach dem Ehrenvorsitz des Verbandes (…) die höchste Auszeichnung, die vom Verband vergeben werden kann. Zum Ehrenmitglied soll nur ernannt werden, wer sich um den Verband und die Verwirklichung seiner Ziele nachhaltig und in außerordentlicher Weise verdient gemacht hat. Die Ehrenmitgliedschaft wird (…) durch den Bundesvorstand verliehen. Der Beschluss des Bundesvorstandes bedarf einer Mehrheit von zwei Dritteln der stimmberechtigten Mitglieder des Bundesvorstandes.
Entsprechende Beschlüsse lagen dem Bundesvertretertag vor und welcher Ort und Zeitpunkt würde sich dazu besser eignen, als der Bundesvertretertag selber, bei dem alle Bereiche und Landesverbände vielfältig vertreten sind.

Stets findet Überraschung statt. Da, wo man´s nicht erwartet hat.

Das wusste schon Wilhelm Busch. Nach der trockenen Rechtskunde hier sei der kleine Hinweis erlaubt, dass die Augen der geehrten Kollegin und der geehrten Kollegen bei der Überreichung der Urkunden feucht glänzten. Diese Überraschung ist uns gelungen. Lieber neuer Ehrenvorsitzender, liebe neue Ehrenmitglieder: Es ist uns eine Ehre!