15. Juli 2020

Fehlende Datenübermittlung durch den Dienstherrn bei Zulagengewährung

Derzeit wenden sich vermehrt Mitglieder an uns, mit dem Hinweis, dass sie seitens der Zulagenstelle angeschrieben worden sind und ihnen mitgeteilt wurde, dass aufgrund fehlender Datenübermittlung des Dienstherrn eine Zulagengewährung für den Riestervertrag für 2019 nicht gewährt werden kann.

Wir haben uns der Sache angenommen und können bestätigen, dass ein technisches Problem vorliegt und es aufgrund einer geänderten Verfahrensweise Probleme bei der Übertragung der Daten (Schnittstelle) gibt. An der Behebung des Problems wird derzeit bereits gearbeitet und es sollte in Kürze behoben sein. Eine entsprechende Information soll auch mit der nächsten Bezügeabrechnung übersandt werden.

Wir bleiben diesbezüglich im Austausch mit den zuständigen Stellen und werden weiter berichten.