20. Dezember 2016

Fragen an Herrn Parlamentarischen Staatsekretär Dr. Brauksiepe zum Compliance Management System in der Bundeswehr

Die Bundesministerin der Verteidigung hat an prominenter Stelle ihre Entschlossenheit bekräftigt, ein Compliance Management Systems (CMS) in der Bundeswehr einzurichten. Während dies in der gewerblichen Wirtschaft von grundlegender Bedeutung ist, so existieren im öffentlichen Dienst seit jeher weitgehende Verpflichtungen und Regelungen – beginnend unter anderem mit den einschlägigen Normen im Bundesbeamtengesetz, die letztlich im Diensteid kulminieren. Was ist ein Compliance Management Systems (CMS) und ist es wirklich notwendig, fragen sich nicht wenige Beamtinnen und Beamte.

1. Was sind die Gründe für die beabsichtigte Einführung eines Compliance Management Systems (CMS) in der Bundeswehr und welche Ziele werden damit verfolgt?

Ein Compliance Management System (CMS) wird zunächst nur für das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) etabliert. Die Erweiterung des CMS auf den gesamten Geschäftsbereich des BMVg wird dann in einem weiteren Schritt geprüft.

Im Zusammenhang mit den Untersuchungen, die die Bundesministerin der Verteidigung zur Leistungsfähigkeit des G 36 angewiesen hat, ist festgestellt worden, dass ein CMS vergleichbar mit Systemen in der freien Wirtschaft im BMVg bei der Stärkung der Regelkonformität sinnvoll erscheint.

Da ein CMS geltendes Recht im Hinblick auf Ethikbewusstsein stärken und insgesamt einen Beitrag zur zielorientierten Umsetzung des geltenden Regelungssystems leisten kann, hat die Leitung des BMVg die Empfehlung der Organisationsstudie G 36 (sog. Müller-Kommission) aufgegriffen und eine Prüfung veranlasst, inwieweit Grundelemente eines CMS unter Beachtung der Besonderheiten des BMVg hilfreich sein können.

Die Einführung eines CMS im BMVg ist also kein Ausdruck von Misstrauen gegenüber den Angehörigen des BMVg, sondern soll vielmehr die Verhaltenssicherheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie der Soldatinnen und Soldaten bei ihrer Aufgabenerfüllung erhöhen und dadurch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Rechtsmäßigkeit unseres Handelns stärken.

 

2. Wie stellen sich der grundlegende Aufbau und die Aufgaben des CMS dar?

Das übergeordnete Ziel eines CMS ist die Schaffung und Erhaltung einer Compliance-Kultur im Sinne ethischer Werte und Überzeugungen, die in einer Organisation bestehen und im Zusammenspiel mit den Strukturen und Kontrollmechanismen einer Organisation Verhaltensnormen schaffen, die Regelkonformität fördern.

Zentraler Bestandteil eines CMS ist ein Verhaltenskodex, der derzeit für den gesamten Geschäftsbereich des BMVg erarbeitet wird. Er wird keinen Weisungscharakter haben, keine eigenständige Haftungsgrundlage darstellen und keinen eigenen Sanktionskatalog begründen.

Es ist vorgesehen, dass die Bundesministerin der Verteidigung den Verhaltenskodex durch ihre Unterschrift in Kraft setzt, um zu verdeutlichen, dass sie die Beachtung seiner Inhalte durch alle Angehörigen des Geschäftsbereichs des BMVg erwartet.

Auf dieser Grundlage wird es Aufgabe der militärischen und zivilen Führungskräfte aller Ebenen sein, aktiv für die Beachtung der Inhalte des Verhaltenskodex einzutreten.

Zur Umsetzung des CMS soll es im BMVg eine bzw. einen Compliance Management-Beauftragte bzw. -Beauftragten (CMB) geben, die bzw. der direkt bei der Hausleitung des BMVg angebunden ist. Die bzw. der Beauftragte soll unabhängig und mit direktem Vortragsrecht bei der Hausleitung ausgestattet sein, aber keine eigene Weisungsbefugnis gegenüber den Abteilungen des BMVg besitzen.

Bis zur Etablierung von eigenen CMS in den Organisationselementen des nachgeordneten Bereichs wird der CMB auch als Ansprechpartner und Unterstützer für den Geschäftsbereich BMVg in allen Fragen fungieren, die Compliance betreffen.

Sie oder er soll zu Beginn der Tätigkeit zunächst durch ein kleineres Team unterstützt werden. Es wird die erste operative Aufgabe der bzw. des CMB sein, zu Beginn ihrer bzw. seiner Tätigkeit eine detaillierte und umfassende Risikoanalyse für das BMVg durchzuführen, um die für unseren Geschäftsbereich relevanten Compliance-Risiken zu identifizieren. Auf der Basis der ermittelten Informationen soll die bzw. der CMB eine Compliance-Strategie sowie den Schwerpunkt der Compliance-Ziele erarbeiten. Die Compliance-Strategie enthält die Grundannahmen und Grundfestlegungen hinsichtlich des CMS im BMVg. Sie stellt somit ein Grundhandbuch für Compliance im Ministerium dar.

 

3. Wie verhält sich das CMS in Relation zu den bereits vorhandenen gesetzlichen Normen und Dienstpflichten (Bundesbeamtengesetz, Soldatengesetz, Arbeitsverträge, usw.)?

Ein Verhaltenskodex als zentraler Bestandteil eines CMS begründet für die Angehörigen des Geschäftsbereichs des BMVg keine eigenständigen Dienstpflichten, die über das bereit geltende Recht hinausgehen. Er soll aber ein sichtbares Bekenntnis zu den Grundlagen unserer Arbeit im Sinne eines werteorientierten Handelns und Verhaltens darstellen, das sich nicht in der bloßen Normanwendung erschöpft. Ein CMS soll damit einen präventiven Beitrag zu regelkonformem Verhalten leisten, ohne neue Verpflichtungen zu begründen.

 

4. Wie kann – sofern gewünscht – bei der Konzeption und Einführung des CMS Bw Transparenz durch eine, den Prozess begleitende Information der Gewerkschaften und Verbände sichergestellt werden?

Wir begrüßen es sehr, wenn die Einführung eines CMS im BMVg durch Verbände und Gewerkschaften unterstützt wird, da auf diese Weise dokumentiert wird, dass wir ein CMS im Interesse der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erarbeiten. Eine begleitende Information bei der Einführung eines CMS im BMVg an die Gewerkschaften und Verbände wird daher von unserem Haus im Rahmen der bewährten Zusammenarbeit sichergestellt.

 

Wir danken dem Parlamentarischer Staatssekretär bei der Bundesministerin der Verteidigung Dr. Brauksiepe für die Beantwortung der Fragen.