01. Januar 2020

Gut zu wissen...

Wie jedes Jahr bringt auch 2020 wieder viele Änderungen und reichlich Neues. Aber was genau ist neu in 2020 und welche Änderungen kommen u.a. auf uns zu?

 

➤ Höhere Bußgelder im Straßenverkehr

➤ Höherer Mindestlohn

➤ Höherer Kinderzuschlag und -freibetrag

➤ Geänderte Unterhaltsverpflichtung gegenüber Eltern

➤ Veränderte Ausbildung im Pflegebereich

➤ Strengerer CO2-Grenzwert für Pkw

➤ Neuer Feiertag in Berlin

➤ Kassenbon-Pflicht

➤ kostenloses Bahnfahren für Soldaten/innen

➤ Impfpflicht gegen Masern an März 2020

➤ …

  

Höhere Bußgelder

Die Bundesregierung hat höhere Bußgelder ab 2020 für sich rücksichtslos und/oder gefährdend verhaltende Verkehrsteilnehmer beschlossen. Falschparker und Autofahrer, die keine Rettungsgasse bilden, werden ab 2020 härter bestraft.

  

Höherer Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt von derzeit 9,19 Euro auf 9,35 Euro an. Von dieser Vorgabe sind jedoch verschiedene Personen ausgenommen. Für Auszubildende gilt ab 2020 eine Mindestvergütung von 515 Euro im ersten Jahr.

  

Höherer Kinderzuschlag und -freibetrag

Der Kinderzuschlag steigt auf 185 Euro im Monat - die Höchst-Einkommensgrenze entfällt. Das Einkommen wird zudem nur noch zu 45 Prozent angerechnet, wenn es über den eigenen Bedarf hinausgeht.

Vor allem Alleinerziehende sollen durch das "Starke-Familien-Gesetz" gefördert werden.

Der Kinderfreibetrag wird zum 1.1.2020 um 192 Euro auf 5.172 Euro je Kind erhöht.

  

Geänderte Unterhaltsverpflichtung gegenüber den Eltern

Ab dem ersten Januar 2020 gilt eine neue Einkommensgrenze beim Unterhalt für Eltern. Erwachsene Kinder müssen nun nur noch dann Unterhalt für ihre Eltern entrichten, die in einem Pflegeheim untergebracht sind und Sozialhilfe beziehen, wenn ihr Jahresbruttoeinkommen 100 000 Euro übersteigt.

   

Veränderte Ausbildung im Pflegebereich

Bislang waren die Ausbildungen zum/r Altenpflegerin, Gesundheits- und Krankenpfleger/in und Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger/in eigenständig. Ab 2020 werden diese Berufe in einer generalisierten Ausbildung zur "Pflegefachfrau" oder zum "Pflegefachmann" erlernt, wobei zwischen vier Vertiefungsrichtungen gewählt werden kann.

Das Pflegeberufegesetz soll damit Pflegeberufe ab 2020 attraktiver und zukunftsfähiger machen. Außerdem soll das Schulgeld entfallen und die Ausbildung finanziell vergütet werden.

   

Strengerer CO2-Grenzwert für Pkw

Nicht mehr als 95 Gramm CO2/km dürfen neu zugelassene Autos ab 2020 ausstoßen. Die Kaufprämie für Elektroautos wurde bis zum Jahr 2025 verlängert.

  

Neuer Feiertag in Berlin

Erst 2019 wurde der Weltfrauentag am 8. März zum jährlichen Feiertag in Berlin gemacht. Am 8. Mai 2020 haben die Berliner Bürger nun auch frei. Die Hauptstadt feiert 75 Jahre nach der Kapitulation der Wehrmacht die Befreiung vom Nationalsozialismus. Der gesetzliche Feiertag gilt aber nur 2020.

   

Kassenbonpflicht

Ab dem 1. Januar 2020 gilt die Ausdruckspflicht für Kassenbons (Belegausgabepflicht, Kassensicherungsverordnung). Betroffen von der Änderung sind alle elektronischen Kassensysteme. Mit ihr soll der Steuerbetrug eingedämmt werden. Der Kunde kann die Mitnahme zwar weiterhin ablehnen, allerdings ist der Kassierer dazu verpflichtet den Zettel auszudrucken.

  

Kostenloses Bahnfahren für Soldaten/innen

Bundeswehr-Soldaten/innen können ab Anfang Januar in Uniform alle Züge der Deutschen Bahn kostenfrei für dienstliche und private Fahrten nutzen. Das sieht eine Vereinbarung zwischen dem Verteidigungsministerium und der Deutschen Bahn vor. Die Regelung gilt sowohl für den Fernverkehr als auch für die Regionalzüge der Bahn. Ziel ist nicht zuletzt, die Bundeswehr im öffentlichen Leben präsenter zu machen.

  

Impfpflicht gegen Masern kommt im März 2020

Zum stärkeren Schutz vor hoch ansteckenden Masern kommt im neuen Jahr ab März eine Impfpflicht für Kinder in Kitas und Schulen.

Eltern müssen dann vor der Aufnahme in einer Kindertagesstätte oder der Schule nachweisen, dass ihre Kinder geimpft sind. Für Kinder, die schon zur Kita oder in die Schule gehen, gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. Juli 2021.

Der Nachweis kann per Impfausweis, per gelbem Untersuchungsheft oder mit einem ärztlichen Attest erbracht werden.