02. August 2019

Ja was nun?

In der beigefügten Pressemitteilung gibt das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) bekannt, dass entgegen ursprünglicher Planungen eine Reihe von Liegenschaften nun doch nicht geschlossen werden.

Begründet wird diese Entscheidung mit den geänderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen, die nach fast zweieinhalb Jahrzehnten des Schrumpfens zu einem Aufwuchs der Bundeswehr führen.

Es ist gut zu wissen, dass nunmehr das Verteidigungsressort dem Artikel 87a grundgesetzlich festgelegten Auftrag der Streitkräfte zu Landesverteidigung wieder mehr Bedeutung beimisst. Dieser Kernauftrag schien nach erfolgter Wiedervereinigung zugunsten der Bündnis- und Einsatzfähigkeit in Vergessenheit geraten.

Die sicherheitspolitischen Schlussfolgerungen aus der Annexion der Krim und den Geschehnissen in der Ostukraine spiegeln sich in dieser Entscheidung genauso wieder, wie die in der zu Beginn des Jahres 2019 getroffene Entscheidung, die Depotorganisation wieder zu reanimieren.

Presseerklärung des BMVg zu den Liegenschaften der Bundeswehr