10. März 2019

Presseerklärung

„Keine organisationspolitischen Abenteuer bei der Beschaffung von Rüstungsgütern!“

Bonn (ots) - Der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) begrüßt die durch den Expertenrat vorgeschlagene Grundsatzentscheidung, eine Änderung der Rechtsform des Bundesamtes für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) abzulehnen. Eine Rechtsformänderung hätte keinen nennenswerten Einfluss auf die Verbesserung des Beschaffungswesens der Bundeswehr.

„Der VBB ist nach wie vor der Auffassung, dass auf dem Gebiet der äußeren Sicherheit organisationspolitisches Abenteurertum nichts verloren hat“, so der Bundesvorsitzende des Verbandes, Wolfram Kamm. „Neben der Verfassungswidrigkeit einer solchen Rechtsformänderung als auch der damit verbundenen eingeschränkten parlamentarischen Kontrolle, muss der Schutz und die Sicherheit der Soldatinnen und Soldaten, Beamtinnen und Beamten sowie der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Auslandseinsätzen oberste Priorität bei den weiteren Entscheidungen genießen“, so Kamm weiter.

Daher gilt es unseres Erachtens beispielsweise eine Auslagerung ausgewählter „Leuchtturm – Projekte“ oder die Auflösung ganzer Abteilungen des BAAINBw und deren Verlagerung in bereits privatisierte Bereiche der Bundeswehr oder Abteilungen des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) zu verhindern. Die aktuellen Probleme bei der Bekleidung als auch der IT, verantwortet durch privatrechtliche Gesellschaften des Bundes, sowie die bekannt gewordenen Verzögerungen hinsichtlich Kosten und Zeit bei den Leuchtturmprojekten „Taktische Luftverteidigungssystem (TLVS)“ und „Mehrzweckkampfschiff (MKS)“ belegen, dass Rechtsformänderungen ebenso wenig Verbesserungen im Projektverlauf bringen wie eine exklusiv ausgestattete Programmmanagementorganisation (PMO). Die von den Streitkräften geforderten Produkte erfordern regelmäßig komplexe Beschaffungsprojekte von in der Regel exklusiven Einzelanfertigungen (aufgrund der geringen Stückzahlen) bei Monopolisten und sind dabei eben nicht mit dem Bau eines Flughafens oder Operngebäudes, was ja bekanntermaßen auch nicht einfach zu sein scheint, zu vergleichen. Es ist an der Zeit „sich ehrlich zu machen“ und den Kontext als auch die Prozesse der Rüstungsbeschaffung zu analysieren und konsequent zu straffen. Blinder, politischer Aktionismus ist wenig hilfreich.

Darüber hinaus verbietet sich angesichts der Komplexität des Themas die öffentliche Verbreitung vermeintlich einfacher Antworten und die Zuweisung von Verantwortlichkeit für vermutete oder tatsächlich bestehende Missstände, im Besonderen, wenn sie fast ausnahmslos gegen die Beschäftigten des BAAINBw, gleich welcher Statusgruppe und deren gewählte Vertreter gerichtet sind.

Der Verband der Beamten der Bundeswehr erwartet, dass sich die Bundesministerin der Verteidigung, Frau Dr. Ursula von der Leyen, bei der derzeit wieder aufflammenden, einseitigen Kritik vor die Beschäftigten der Koblenzer Beschaffungsbehörde und deren nachgeordneten Bereich stellt und sich bei ihren weiteren Entscheidungen von den Vorschlägen des durch sie persönlich eingesetzten Expertenrates leiten lässt.

  

Pressekontakt:

Wolfram Kamm

Bundesvorsitzender des Verbandes der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB)

Baumschulallee 18 a

53115 Bonn

Telefon: 0228/389270

E-Mail: mail@vbb-bund.de

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