15. März 2020

Medikamentenengpässe

Derzeit wenden sich vermehrt Mitglieder an uns, mit der Frage, wie bei Lieferschwierigkeiten bei Arzneimitteln zu verfahren ist.

Der VBB unterstützt selbstverständlich die betroffenen Patienten. Es bleibt unser vorrangiges Ziel, dass die Kolleginnen und Kollegen durchgängig benötigte Medikamente einnehmen können und diese auch von den jeweiligen Beihilfestelle erstattet werden.

Nach Rücksprache mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) wurde uns mitgeteilt, dass die Beihilfefestsetzungsstellen kulant sind, wenn Arzneimittel von Lieferschwierigkeiten betroffen sind. Besteht für die Patienten/Patientinnen eine nachgewiesene objektive Unmöglichkeit, ein Festbetragsarzneimittel mit angemessenem Aufwand (bei erreichbaren Apotheken am Wohnort oder in Wohnortnähe, gegebenenfalls über Online-Apotheken) zu beschaffen, zum Beispiel durch Lieferengpässe, Rückrufe, o.ä., dann kann der volle Apothekenabgabenpreis als beihilfefähig anerkannt werden. In diesem Fall wird jedoch als Nachweis eine Bestätigung der Apotheke benötigt.

Bei Lieferengpässen von Rabattarzneimitteln/Festbetragsarzneimitteln können insofern auch vergleichbare (auch teurere) Medikamente von den Apotheken abgegeben werden. Bitte achten Sie in diesem Fall jedoch darauf, dass die Apotheke Ihnen diesbezüglich einen Nachweis über die fehlende Lieferbarkeit ausstellt.