21. April 2017
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Neue Zulage für den Feuerwehrdienst in Kraft gesetzt

Wir hatten berichtet, dass der Deutsche Bundestag der Einführung einer Zulage für Ausbildungstätigkeiten im Feuerwehrdienst der Bundeswehr zugestimmt hat.

Die Elfte Verordnung zur Änderung der Erschwerniszulagenverordnung mit der auch diese neue Zulage eingeführt worden ist, wurde nunmehr im Bundesgesetzblatt Teil I bekanntgegeben.

Sie sieht vor, dass Beamte und Soldaten des Feuerwehrdienstes für die praktische Ausbildung in Feuerwehrübungshäusern oder vergleichbaren Anlagen, in denen Brandereignisse unter realen Bedingungen simuliert werden, eine Zulage in Höhe von 11,75 Euro pro Stunde erhalten.

Darüber hinaus wird eine Zulage in Höhe von 1,50 Euro pro Stunde für die praktische Ausbildung in der Rettung aus Höhen und Tiefen gezahlt.

Diese Regelung tritt am 1. Mai 2017 in Kraft.

Unser Dank geht an die für die Realisierung dieser Zulage zuständigen Abteilungen und Referate im Ministerium für deren konstruktive und zielführende Begleitung unserer verbandlichen Forderung.

Der VBB, die maßgebliche Interessenvertretung für die Beamtinnen und Beamten in der Bundeswehr.