11. April 2018

Neues praxisorientiertes Aufstiegsformat für Beamtinnen und Beamte - fachspezifische Qualifizierung nach § 38 BLV

  • Fachgespräch zum § 38 BLV - neues Aufstiegsformat für Beamtinnen und Beamte
    Foto: VBB
    v.l.n.r.: Christoph Harke (HPR), Steffen Espig (HPR), Referatsleiterin Frau MinR’in Schmidt, Frau RDir’in Dr. Pieper-Jordan und Herr OAR Thomas

Zu diesem Thema häuften sich Anfragen von Beamtinnen und Beamten aus allen Org-Bereichen. Die Beamtengruppe des Hauptpersonalrates beim BMVg nahm dies zum Anlass und hat das zuständige Referat P I 6 zu einem Arbeitsgespräch eingeladen.

Während des Informationsaustausches, an dem seitens P I 6 die Referatsleiterin Frau MinR’in Schmidt, Frau RDir’in Dr. Pieper-Jordan und Herr OAR Thomas teilnahmen, wurden die Punkte

  • Überarbeitung der Zentralen Dienstvorschrift A-1340/108 für den Aufstieg,
  • Erarbeitung der Regelungen für die einzelnen fachspezifischen Qualifizierungen und
  • Zeithorizont für den Start des Aufstiegs

thematisiert.

Nun gilt es, sich persönlich darüber klar zu werden, ob diese Form des Aufstiegs für den eigenen dienstlichen Werdegang eine gangbare Alternative sein könnte.

Hintergrund:

Fachspezifische Qualifizierungen dauern für den Aufstieg in den mittleren Dienst mindestens ein Jahr und sechs Monate und für den Aufstieg in den gehobenen Dienst mindestens zwei Jahre.

Dabei soll die fachtheoretische Ausbildung („Lehrgänge“) für den Aufstieg in den mittleren Dienst sechs Monate und für den Aufstieg in den gehobenen Dienst acht Monate nicht unterschreiten.

Für die Zulassung zum Auswahlverfahren müssen die Bewerberinnen und Bewerber sich  in einer Dienstzeit von mindestens drei Jahren (nach Ablauf der Probezeit) bewährt und das 58. Lebensjahr bei Ablauf der Ausschreibungsfrist noch nicht vollendet haben.

Weitere Voraussetzung für die Zulassung zum Auswahlverfahren für die fachspezifische Qualifizierung für den Aufstieg in den gehobenen Dienst ist, dass die Bewerberinnen und Bewerber bei Ablauf der Ausschreibungsfrist das zweite Beförderungsamt erreicht haben und in der letzten dienstlichen Beurteilung mit der höchsten oder zweithöchsten Note ihrer Besoldungsgruppe oder Funktionsebene beurteilt worden sind. Da in der Laufbahn des mittleren technischen Dienstes das zweite Beförderungsamt gleichzeitig das Endamt ist, reicht es hier aus, wenn die Bewerberinnen und Bewerber bei Ablauf der Ausschreibungsfrist seit mindestens drei Jahren das erste Beförderungsamt erreicht haben.

 

Für das Verteidigungsressort erarbeitet derzeit das zuständige Referat P I 6 Zentrale Dienstvorschriften für die verschiedenen Fachspezifischen Qualifizierungen. Mit den Qualifizierungen soll spätestens 2019 begonnen werden. Im Einzelnen ist vorgesehen, Fachspezifische Qualifizierungen für den Aufstieg

  • vom einfachen in den mittleren nichttechnischen Verwaltungsdienst,
  • vom mittleren in den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst,
  • vom mittleren in den gehobenen technischen Verwaltungsdienst – Fachrichtung Wehrtechnik und
  • vom mittleren in den gehobenen technischen Verwaltungsdienst (Feuerwehr)

einzurichten.

Die Beamtengruppe des Hauptpersonalrates beim BMVg drängt auf schnelle Umsetzung, damit die Beamtinnen und Beamten keine Zeit verlieren und mit der Qualifizierung beginnen können. Einem Vorschlag der Beamtengruppe, bereits im Sommer heranführende Lehrgänge für die kommenden Auswahlverfahren anzubieten, möchte das Referat P I 6 aufgreifen.