23. November 2019

„Nicht weiter nach dem Grundsatz von Versuch und Irrtum verfahren“

In den Bemerkungen 2019 des Bundesrechnungshofes (BRH) zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes wird auch zum Travel-Management des Bundes Stellung genommen.

Der BRH kritisiert in seinem Papier, dass das Travel-Management seit 2012 mehrfach ohne ausreichende Untersuchungen umorganisiert worden sei. „Es hat damit die Aufgabenerfüllung erschwert und die Beschäftigten unnötig belastet“, so der Bericht.

Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hatte seit dem Jahr 2012 mehrfach umorganisiert. Der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) erinnert daran, dass in der Zeit, in der der Verteidigungsminister a.D. Dr. Thomas de Maizieré hieß, die politische Entscheidung getroffen wurde, nach der Personalabrechnung auch die Aufgabe und das Personal des Travel-Management aus dem BMVg herauszulösen und dem damaligen Bundesministerium des Innern zuzuweisen. Die dafür zuerst erforderliche Zentralisierung war bereits weitestgehend abgeschlossen, als die Bundesministerin der Verteidigung a.D., Dr. Ursula von der Leyen, entschied, das Travel-Management nicht abzugeben.

Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass es unser Verband gewesen war, der seinerzeit Frau Dr. von der Leyen gebeten hatte, die Entscheidung, auch aufgrund verfassungsrechtlicher Bedenken zu revidieren. In der darauf folgenden Zeit wurde entschieden, die Aufgaben und das Personal nicht wie vorgesehen an das BMI abzugeben. Weiter wurde in der Folge entschieden, die Zentralisierung in weiten Teilen zugunsten einer weitgehend dezentralisierten Aufgabenwahrnehmung aufzugeben. Die „Wiederausfächerung“ in die Fläche war auch deshalb zwingend notwendig, da bei einer zentralisierten Aufgabenwahrnehmung ein erforderlicher Service für die sogenannten „Kunden“ nicht leistbar gewesen ist. Der Mangel an Praktikabilität hätte den damals für die Entscheidung zur Zentralisierung zuständigen Verantwortungsträgern bekannt sein können. Personalräte und auch unser Verband hatten frühzeitig ein Umdenken eingefordert.

Den Bundesrechnungshof überzeugen die Argumente des BMVg nicht, eine vom BRH geforderte Organisationsuntersuchung erst dann durchführen zu wollen, wenn die Wirtschaftlichkeit und die Wirksamkeit der letzten Umstrukturierung untersucht worden sei. Wenn ein „eingeschwungener Zustand“ erreicht sei, soll eine Organisationsuntersuchung in Auftrag gegeben werden. Eine umgekehrte Abfolge berge – so das BMVg – die Gefahr, dass die Organisationsstrukturen und der Personalbedarf in einem laufenden Prozess ermittelt und festgeschrieben würden.

Der Bundesrechnungshof dagegen ist der Auffassung, dass mit einer Wirtschaftlichkeitsuntersuchung keine verlässliche Antwort auf die Frage zu erhalten sei, ob die letzte Untersuchung des Travel-Managements bedarfsgerecht, wirksam und wirtschaftlich war. Diese Frage müsse als Teil einer Organisationsuntersuchung geklärt werden.

Der Verband der Beamten der Bundeswehr enthält sich an dieser Stelle bewusst einer wertenden Stellungnahme. Auch aufgrund der Aktualität der Stellungnahme des Bundesrechnungshofes halten wir es für geboten, uns zuerst in Gesprächen mit den Personalräten, mit den fachlich Zuständigen als auch dem Bundesrechnungshof einen Gesamteindruck zu verschaffen. Danach werden wir Sie weiter in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten.

#WirsindVBB – Für das Zivilpersonal der Bundeswehr