11. Juli 2020
Auf Facebook teilenAuf Twitter weitersagenArtikel versenden

P-R-Angelegenheiten: Streiche BMVg P III 4, setze BMVg R II 6

Organisationsänderungen sind nicht nur im BMVg gelebte Routine, denn mit jeder Veränderung werden wir noch besser als wir ohnehin schon sind. Wobei dies allein wäre keine Meldung wert wäre.

Im vorliegenden Fall lohnt es sich jedoch für den VBB, genauer hinzuschauen, denn das frühere Referat P III 4 war für „Beteiligungsrechte, Rechte der Gewerkschaften und Berufsverbände“ zuständig. Auch die Aufgaben des Inklusionsbeauftragten BMVg wurden von diesem Referat wahrgenommen.

Am späten Freitagnachmittag nahm sich der ehemalige Referatsleiter P III 4 und zugleich neue Referatsleiter R II 6, Kollege Urban Mehl auf der Hardthöhe die Zeit, mit dem Bundesvorsitzenden VBB den aktuellen Sachstand ausführlich zu diskutieren.

Zukünftig liegt die Zuständigkeit für das Schwerbehindertenrecht im Referat P III 1. Das neu zugeschnittene Referat R II 6 ist nunmehr zuständig für „Beteiligungsrechte, Rechte der Gewerkschaften und Berufsverbände“. Hinzugekommen ist das Aufgabengebiet Arbeitszeitrecht. Spätestens an dieser Stelle wird klar, dass eine gute Zusammenarbeit zwischen VBB und BMVg R II 6 für das Ressort und seine Menschen vorteilhaft ist. Eine wichtige, zukunftsweisende Aufgabe steht mit der Überarbeitung des Bundespersonalvertretungsgesetzes (BPersVG) durch das federführende Bundesministerium des Innern unmittelbar bevor. Dr. Liesenhoff sprach die Besonderheiten unseres Ressorts an und wie bedeutend es für den VBB ist, dass eine Neufassung des BPersVG die Rechte alle Kolleginnen und Kollegen auch zukünftig angemessen berücksichtigt.

Nicht ganz so schwerwiegend, aber bestimmt keine Petitesse sind zeitgerecht bereitgestellte Haushaltsmittel für Personalratsschulungen nach den Personalratswahlen. Das hat in der Vergangenheit leider nicht immer und überall perfekt geklappt. Der spätherbstliche Wahltermin in diesem Jahr bedingt absehbar Schulungen über den Jahreswechsel hinaus, was natürlich haushalterische Auswirkungen mit sich bringt. BMVg R II 6 hat da Vorsorge getroffen, wie seitens des Kollegen Mehl zu vernehmen war. Gut so!

Der VBB wünscht allen Kolleginnen und Kollegen des Referates BMVg R II 6 einen guten Start in der neuen Abteilung und ein glückliches Händchen bei der Novellierung des BPersVG.