21. Juli 2020

Personalratsarbeit in „Coronazeiten“

Mitte März 2020 – das öffentliche Leben steht fast still. Die Büros sind zum größten Teil leer. Die Züge der Bahn stehen in den Abstellanlagen. Kein Konzert findet statt, kein Schwimmbad hat geöffnet. Die Bundeswehr stellt auf Krisenbewältigung um und unterstützt Länder und Kommunen.

Jeden Tag eine aktuelle Bewertung der Lage, neue Entscheidungen umsetzen. 

Die Bundeswehr funktioniert auch in Coronazeiten und beweist einmal mehr, wie wichtig SIE für Deutschland ist.

Als Teil der Bundeswehr leisten auch die Personalräte ihren Anteil am „in Gang halten“. Nach einer kurzen Zeit der Überlegung begannen die Personalräte sich unter schwierigen Bedingungen zu organisieren. Es gilt der Grundsatz: „Nichts darf verzögert werden, keine Personalmaßnahme darf warten, Beförderungen mit Zuweisung der Planstelle müssen durchgeführt werden“!

Die Politik ändert das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) und verhindert eine personalratslose Zeit. Damit können die Personalräte in einer Übergangszeit bis zur nächsten Wahl die Interessen der Beschäftigten und Soldaten/innen vertreten.

Tägliche Telefonate auf allen Ebenen, Telefonkonferenzen und mobiles Arbeiten (wo möglich) sichern die Arbeitsfähigkeit.

Es gibt genügend Sachverhalte die Entscheidungen abverlangen, es muss funktionieren.

Erlernen im Selbststudium, berufspraktische Ausbildungsanteile am Arbeitsplatz, auswärtige Unterbringung der Nachwuchskräfte,  Prüfungsvorbereitung der Anwärter und Anwärterinnen, Intensivkurse, Sonderstundenpläne – alles Maßnahmen, die zum Erreichen des Ausbildungsziels und zum Aufholen versäumter Lehrinhalte beitragen.

Prüfungen werden unter Einhaltung der neuen Hygienevorschriften angesetzt und Ernennungen bzw. Einstellungen durchgeführt. Die Verantwortlichen in den Dienststellen ermöglichen ein „weiter geht’s im Dienstbetrieb trotz der Situation“ und die Personalräte unterstützen im Rahmen der Mitbestimmung und Mitwirkung. An dieser Stelle auch einmal ein großes Dankeschön an ALLE in der Bundeswehr, die Stillstand verhindern und Nachteile durch die Covid 19 Lage für unser Personal abwenden – stellvertretend genannt z.B. die Referate P I 6 und P II 4.

Es gilt u.a. Auswahlverfahren unter den „Corona – Bedingungen“ durchzuführen und das Bestandspersonal im Dienstbetrieb vor einer Gefährdung zu schützen.

Die Personalräte beteiligen sich hierbei u.a. bei Änderungen der Abläufe und  Anpassung von Vorschriften.

Das Auftragsspektrum der Bundeswehr ist vielseitig und so vielseitig sind die Aufgaben der Personalräte.

Aus der „Corona-Krise“ lernen – gilt auch für die tägliche Arbeit der Interessensvertretungen.