03. Mai 2020

Personalratswahlen 2020: BAAINBw wählt im Mai 2020!

Der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB) hat ausführlich darüber berichtet, dass der Hauptwahlvorstand beim Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) den Termin für die Personalratswahlen 2020 auf den 9. – 11. November 2020 bei „Einfrieren“ der eingereichten Listen verschoben hat. Wir haben weiter darauf aufmerksam gemacht, dass es nun an den einzelnen Wahlvorständen ist/war, eine Entscheidung herbeizuführen, ob sie sich diesem Votum anschließen oder von diesem Wahltermin abweichen wollen - immerhin sind auch die jeweiligen Gegebenheiten vor Ort sehr unterschiedlich.

Der Örtliche und der Gesamt-Wahlvorstand beim Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) haben sich dazu entschlossen, die Wahlen per Briefwahl zum jetzigen Zeitpunkt durchführen zu lassen. Möglich wurde dies mit dem Beschluss des Bundeskabinetts vom 22. April 2020, der unter anderem die Anordnung der Briefwahl für alle Wählerinnen und Wähler eröffnete.

Aufgrund der Einschränkungen im Rahmen der Corona-Situation haben sich die Wahlvorstände beim BAAINBw bereits seit längerer Zeit auf die Möglichkeit der Briefwahl eingerichtet und umfangreiche Vorarbeiten geleistet. Insbesondere für den Örtlichen Wahlvorstand mit einer Zahl von ca. 7.500 Wahlberechtigten im Zuständigkeitsbereich ist dies eine wahre Herkules-Aufgabe.

Der örtliche Wahlvorstand beim BAAINBw hat zwischenzeitlich allen Wahlberechtigten in seinem Zuständigkeitsbereich die Briefwahlunterlagen postalisch zustellen lassen. Es geht um die Wahlen zum Örtlichen Personalrat (ÖPR), den Bezirkspersonalrat (BPR), den Gesamtpersonalrat (GPR) und last, but not least, den Hauptpersonalrat (HPR).

Mit dem Beschluss, die Wahlen für den HPR beim BMVg sowie BPR, GPR und ÖPR beim BAAINBw am 27. Mai 2020 gemeinsam durchzuführen weicht das BAAINBw damit vom allgemeinen Wahltermin im November deutlich ab. Für die Wahlen des Örtlichen Personalrates und des Gesamtpersonalrates ist dies kein Problem. Die Wahlunterlagen für beide Gremien werden am 27. Mai 2020 geöffnet, ausgezählt und das Ergebnis bekannt gegeben. Danach werden sich der neu gewählten Örtliche Personalrat beim BAAINBw sowie der Gesamtpersonalrat beim BAAINBw konstituieren und ihre Arbeit aufnehmen.

Für den Bezirkspersonalrat beim BAAINBw ist dies nicht möglich, weil sich nicht alle in dessen Zuständigkeitsbereich fallenden Örtlichen Wahlvorstände im nachgeordneten Bereich des BAAINBw in der Lage sahen, die Wahl zu dem Termin 27. Mai 2020 durchzuführen. Somit werden die von den BAAINBw-Wahlberechtigten für den BPR beim BAAINBw und für den HPR beim BMVg abgegebenen Stimmen in getrennten Wahlurnen gesammelt, die Wahlurnen verschlossen, versiegelt und bis zum 11. November 2020 sicher verwahrt. Erst am 11. November 2020 werden diese Stimmen dann ausgezählt. Bis zur Neuwahl im November bleibt somit der BPR beim BAAINBw im Amt.

Nehmen Sie Ihre Wahlrechte wahr, stärken Sie die Mitbestimmung, jedes Kreuzchen zählt!

Weitere Informationen, wer für den VBB in den verschiedenen Gremien antritt, finden Sie hier.