23. Januar 2017
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PTBS* – nur bei Soldaten/innen?

Eindeutig nein! Was viele nicht wissen oder aber auch nicht wahrhaben möchten, auch zivile Kolleginnen und Kollegen gehen in Auslandseinsätze. Sie absolvieren freiwillig die ASA (Allgemeine Soldatische Ausbildung I - womit ungedientes Zivilpersonal auf den Auslandseinsatz vorbereitet wird) und vollziehen sodann für die Dauer des Einsatzes den Statuswechsel zum Soldaten.

Aber auch ein Einsatz im Ausland im Zivilstatus ist möglich, da die Kollegen/innen auch im Einsatz „nur“ verwaltende bzw. organisatorische Aufgaben erfüllen.

Nach ihrem Einsatz im Ausland erfolgt sodann wieder der Statuswechsel zurück zum Beamten und damit beginnt im Falle von PTBS, etc. der Hürdenlauf.

Auch wenn die Kolleginnen und Kollegen während des Einsatzes nicht an vorderster Front sind, so können sie dennoch eine Einsatzschädigung davontragen! Diese zeigt sich zumeist nicht im direkten Anschluss an den Auslandseinsatz, sondern kommt zeitverzögert – genauso wie bei den Soldaten/innen. Während diese sich dann in die Hände von bundeswehreigenem geschulten Personal (unentgeltliche truppenärztliche Versorgung) begeben können, bleibt dieser Weg – bis auf die kostenfreie Erstberatung in der Traumaambulanz im Bundeswehrkrankenhaus - für die zivilen Kolleginnen und Kollegen verwehrt. Aufgrund des Beihilfeanspruchs heißt es nun, sich selber einen Psychologen suchen, der sich mit diesem Thema auskennt und der Zeit hat! Termine sind oft erst in Monaten frei und wenn man sie dann endlich bekommen hat, muss man auch noch auf die Sitzungsbegrenzung im Auge behalten – denn nach einer gewissen Anzahl im Jahr ist Schluss!

Aber damit hört es noch lange nicht auf. Die Probleme einer Einsatzschädigung sind viel vielschichtiger und entsprechende Hilfe muss sich mühsam selber zusammengesucht werden.

Die Bundeswehr – ein Personalkörper?

Der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V (VBB) hat immer wieder auf diese Diskrepanzen, beispielsweise bei den Gesprächen zum Attraktivitätssteigerungsgesetz hingewiesen und begrüßt es nun umso mehr, dass der Verteidigungsausschuss eine entsprechende Anfrage an das BMVg gestellt hat.

Die Einrichtung einer Zentralen Ansprech-, Leit- und Koordinierungsstelle für Einsatzgeschädigte ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Darüber hinaus muss jedoch auch gewährleistet sein, dass beispielsweise die medizinische Versorgung vereinheitlicht wird und alle Einsatzgeschädigten, gleich welchen Status, den gleichen Zugang zu entsprechenden Leistungen erhalten. Hier dürfen die zivilen Kolleginnen und Kollegen nicht Bundeswehrpersonal zweiter Klasse sein. Entsprechende gesetzliche Regelungen müssen für das Zivilpersonal geöffnet bzw. um das Zivilpersonal ergänzt werden – angefangen bei der Haushaltshilfe zur Unterstützung der Familie bei in Einsatz befindlichen Kolleginnen und Kollegen, über die medizinische Versorgung/Nachsorge, bis hin zur Teilnahme an Lehrgängen, etc..

 

* PTBS = Posttraumatische Belastungsstörung