13. Februar 2018

Rechtsschutz für VBB-Mitglieder erweitert!

Mitglieder des Verbandes der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) haben Anspruch auf Rechtsberatung und bei hinreichender Aussicht auf Erfolg auch Verfahrensrechtsschutz in allen Fragen des Beamten-, Dienst- und Arbeitsrechtes sowie in den unmittelbar dienstbezogenen Nebengebieten (Beihilfe, etc.) - so sieht es die Rahmenrechtsschutzordnung unseres Dachverbandes dbb beamtenbund und tarifunion vor.

Auf Antrag hat nun der dbb Bundeshauptvorstand beschlossen, den Leistungskatalog um einen weiteren Aspekt zu erweitern. So erhalten VBB-Mitglieder ab sofort auch Rechtsschutz in Verfahren, bei denen es um Streitigkeiten rund um die Festsetzung/Einstufung des Pflegegrades geht. Gerade im Hinblick auf die weitreichende – vor allem auch finanzielle Bedeutung für die Betroffenen bzw. ihre pflegenden Angehörigen – begrüßt der VBB diese Entscheidung ausdrücklich! Gleichzeitig ist dies auch ein Zeichen an unsere Versorgungsempfänger/innen, dass wir uns nach wie vor auch um ihre Angelegenheiten kümmern und es sich daher lohnt, auch nach der aktiven Zeit weiter verbandlich organisiert zu sein.

Mitglieder, die den verbandlichen Rechtsschutz in Anspruch nehmen möchten, wenden sich bitte an die zuständigen Rechtsschutzbeauftragten der einzelnen VBB-Bereiche/Landesverbände. Weitere Informationen dazu finden Sie auch hier auf der VBB Homepage unter Service/Rechtsschutz oder erhalten diese von der Bundesgeschäftsstelle in Bonn.