09. September 2019
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Rechtsstreit um den ersten Dienstsitz des Bundesministeriums der Verteidigung - VBB steht zu Berlin/Bonn-Gesetz

Der örtliche Personalrat des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) am zweiten Dienstsitz in Berlin hat eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin angestrengt, da er die Auffassung vertritt, dass der erste Dienstsitz des Ministeriums nicht in Bonn sei, sondern in Berlin angesiedelt sein müsste. Begründet wird dies unter anderem mit der überwiegenden Anwesenheit der Ministerin und der Staatssekretäre in Berlin.

Im Presseartikel „Der Tagesspiegel“ vom 06.09.2019 wird in diesem Zusammenhang auf das Berlin/Bonn-Gesetz Bezug genommen sowie auf die zahlreichen Dienstreisen und die damit einhergehende Umweltbelastung verwiesen. Am Dienstag, 10. September 2019 wird die Klage nun in Berlin verhandelt.

Neben der Tatsache, dass die Presseberichterstattung im Tagesspiegel nur in Teilen korrekt ist (so steht der angeblich bereits vor Jahren ersatzlos abgerissene Ministerbungalow entgegen der Behauptung nach wie vor an seinem angestammten Platz, etc.), stellt sich die Frage, ob bei dieser Klage tatsächlich die Interessen der Kolleginnen und Kollegen im Bundesministerium der Verteidigung vertreten werden.

Zu den Fakten: Im Gesetz zur Umsetzung des Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 20. Juni 1991 zur Vollendung der Einheit Deutschlands (Berlin/Bonn-Gesetz) heißt es in § 1 Absatz 1: „Zweck des Gesetzes ist es, die Wahrnehmung von Regierungstätigkeiten in der Bundeshauptstadt Berlin und in der Bundeshauptstadt Bonn zu sichern und einen Ausgleich für die Region Bonn zu gewährleisten.“ Absatz 2 führt weiter aus, welche Maßnahmen zur Umsetzung des Gesetzes zu erfolgen haben. Hierzu gehört in Nummer 1 „die Sicherstellung einer dauerhaften und fairen Arbeitsteilung zwischen der Bundeshauptstadt Berlin und der Bundesstadt Bonn.

Betrachtet man das BMVg für sich genommen, muss unabhängig von der Frage, wie oft sich die Ministerin denn nun tatsächlich in Bonn aufhält, auch einmal das Gesamtgefüge der Bundeswehr betrachtet werden. Es steht außer Frage, dass gerade in der Rheinschiene die für die Bundeswehr so wichtigen Bundesoberbehörden wie beispielsweise das Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw) sowie das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw) angesiedelt sind. Darüber hinaus befindet sich am ersten Dienstsitz des Ministeriums in Bonn auch das Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr (BAIUDBw). Der erste Dienstsitz in Bonn kommt somit nicht von ungefähr, ist es doch vielmehr der Arbeitsmuskel des BMVg und nicht - wie etwaige Presseartikel gerne glauben lassen möchten - ein „Tele-Arbeitsplatz“.

Der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) warnt davor, aus zu vermutendem Eigeninteresse die bewährten arbeitsteiligen Regelungen des Berlin/Bonn-Gesetzes in Frage zu stellen.

Es kann nicht im Interesse aller Beschäftigten des Verteidigungsministeriums sein, interne, personalvertretungsrechtliche Probleme als Vehikel für staatspolitische Fragen und zur Selbstdarstellung zu benutzen. Ein solches Verhalten torpediert den notwendigen Betriebsfrieden, wo ausgleichendes Handeln erforderlich wäre.