30. März 2021
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SARS-CoV2-Pandemie: Testangebot an die in Präsenz tätigen Beschäftigten im Geschäftsbereich BMVg

Am 24. März 2021 hat die Bundesregierung beschlossen, dass die in Präsenz tätigen Beschäftigten der Bundesverwaltung von ihren jeweiligen Dienstherren das Angebot mindestens eines und bei entsprechender Verfügbarkeit von 2 kostenfreiem Schnelltests oder Selbsttests pro Woche erhalten.

Für den Geschäftsbereich BMVg hat Sts Hoofe mit Erlass vom 26. März 2021 angeordnet, dass ab sofort und bis auf weiteres die Dienststellenleitungen ein entsprechendes Angebot vor Ort sicherstellen. Bis zur Bereitstellung entsprechender Schnell und Selbsttests auf die Nachschubwege sind entsprechende Bedarfe durch die jeweiligen Anforderer zu formulieren und an die jeweilige zuständige Beschaffungsstelle zu übermitteln. Alle Beschaffungsstellen im Geschäftsbereich sind ermächtigt, die vor Ort benötigten Testkits und gegebenenfalls erforderliche persönliche Schutzausstattung für das durchführende Personal zu beschaffen. Die Ergebnisse der Schnelltests sind den Beschäftigten in geeigneter Form zu bescheinigen Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses hat der die getestete mitarbeitende sich sofort in Selbstisolation zu begeben und ein Hausarzt zur weiteren diagnostischen Abklärung zu kontaktieren.

Aus Sicht des VBB ist das ein wichtiger Schritt in die notwendige Richtung, dem weitere Schritte bis zur Impfung folgen müssen.