17. August 2017

So geht es nicht!!

Viele unter Ihnen werden sich noch an das "Drama" rund um das Thema Wahlmöglichkeit zwischen der Zusage der Umzugskostenvergütung oder der Inanspruchnahme von Zahlungen nach der Trennungsgeldverordnung erinnern.

Das alles stand und steht in Zusammenhang mit Versetzungen von Angehörigen aller Statusgruppen. Der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) hatte sich stets für eine unbegrenzte Zahlung von Trennungsgeld ausgesprochen, da die Versetzungshäufigkeit gerade nach der letzten Bundeswehrreform auch für die zivilen Kolleginnen und Kollegen zugenommen hat. Eine solche auf Dauer angelegte Wahlmöglichkeit ist aber auch ein Zeichen von gelebter Vereinbarkeit von Familie und Beruf, die den Verbleib der Familie am Wohnort ermöglicht, Wohnungswechsel verringert und somit die soziale Einbindung eines Familienverbundes realisierbar macht. Das Modell des Verteidigungsressort sah nach zahlreichen Gesprächen eine dreijährige Zahlung von Trennungsgeld vor und sich daran anschließend für weitere fünf Jahre die Zahlung von Trennungsgeld zu wählen oder die Zusage der Umzugskostenvergütung in Anspruch zu nehmen. Im Zusammenhang einer mündlichen "Sachstandsanfrage" im Leitungsbereich wurde uns mitgeteilt, dass das Finanzministerium Probleme mit der Weitergewährung von Trennungsgeld nach den ersten drei Jahren für den zivilen Personalkörper hat. Während die Statusgruppe der Soldaten auch weitere fünf Jahre einen Anspruch auf Trennungsgeld für sich reklamieren kann, soll diese Regelung für das Zivilpersonal ausgeschlossen werden. Damit wäre ein weiteres Mal der Weg in eine Zweiklassengesellschaft in der Bundeswehr vorgezeichnet. Von dem hochgepriesenen "bundeswehrgemeinsamen Ansatz" und dem Slogan: "Eine Bundeswehr ein Personalkörper" bliebe nur noch eine leere Hülle.

Der Verband der Beamten der Bundeswehr fordert die Leitung des Verteidigungsministeriums eindringlich auf, im Sinne der Wahrung des Betriebsfriedens mit Nachdruck für einen Gleichklang der in Augenschein genommenen Regelung einzutreten. Wie anders will man sonst - zu Recht - die Teilnahme an Auslandseinsätzen im zivilen Bereich einfordern - mit allen damit verbundenen, möglichen negativen Auswirkungen - wenn noch nicht einmal auf dem Gebiet der besoldungsrechtlichen Nebengebiete eine Gleichbehandlung der Statusgruppen erfolgt.

Der VBB wird jedenfalls mit allen ihm zu Gebote stehenden Möglichkeiten dafür eintreten, die vom Bundesministerium der Finanzen geplante Ungleichbehandlung abzuwenden.

Hierzu halten wir Sie auf dem Laufenden.

Der VBB, d i e Interessenvertretung für die Beamtinnen und Beamten in der Bundeswehr.