18. Dezember 2018
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Stellenzulage für Verwendungen beim BMAF um fünf Jahre verlängert

Beamte und Soldaten erhalten über das Jahresende hinaus eine Stellenzulage, wenn sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BMAF) verwendet werden.

Die ursprünglich bis zum 31. Dezember 2018 befristete Regelung wurde nun um fünf Jahre bis zum 31. Dezember 2023 verlängert (Artikel 4 Nummer 2 des Gesetzes zur Änderung des Beamtenstatusgesetzes und des Bundesbeamtengesetzes sowie weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 29. November 2018 (BGBl. I S. 2232)). Wir freuen uns natürlich für alle Kolleginnen und Kollegen, die für einen besonderen Dienst besondere Leistungen erhalten. Andererseits bleibt damit ein für die Bundeswehr mit Blick auf die Ziele der Trendwende Personal kontraproduktiver Anreiz erhalten, die Bundeswehr zumindest zeitweise zu verlassen.

Nach Anlage IX. des Bundesbesoldungsgesetzes ist die monatliche Zulage abhängig von der Besoldungsgruppe (BesGr) der Empfänger wie folgt gestaffelt:  

BesGr A 2 bis A 5             85,00 Euro

BesGr A 6 bis A 9             110,00 Euro

BesGr A 10 bis A 13        125,00 Euro

BesGr A 14 und höher    140,00 Euro