01. Dezember 2017
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Überarbeitung des Traditionserlasses – 3. & 4. Workshop

Auch beim dritten und vierten und damit abschließendem Workshop in Sachen Überarbeitung des Traditionserlasses war der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) vertreten – auch schon im Eigeninteresse, sehen wir doch nach wie vor keine Notwendigkeit den Traditionserlass auch auf die zivilen Kolleginnen und Kollegen überzustülpen bzw. verwehren wir uns dagegen, dass die Innere Führung für die Bundeswehrverwaltung etwaige Regeln im Traditionserlass aufstellt. Unseren Ansatzpunkt, warum das nicht notwendig ist (Bundeswehrverwaltung als Teil der Zivilbevölkerung, etc.) haben wir mehr als einmal deutlich gemacht.

Während nun im 3. Workshop der Schwerpunkt erneut rückblickend auf die Traditionswürdigkeit einzelner geschichtlicher Persönlichkeiten und historischer Geschehnisse gelegt wurde und erneut die Frage beleuchtet wurde, was muss, was sollte und was kann in den Traditionserlass mit aufgenommen werden, so beschäftigte sich der 4. und gleichzeitig Abschlussworkshop mit der bundeswehreigenen Tradition und der Frage, wie die Bundeswehr ihr Erbe bewahrt und tradiert. Erstmalig wurde hier auch über den „Tellerrand“ geschaut und versucht, eigene Erkenntnisse für die Bundeswehr aus der ressortübergreifenden Betrachtung zu gewinnen. Das Ergebnis? Eigentlich ist die Bundeswehr in Sachen Tradition gut aufgestellt und bereits viel weiter als die deutsche Polizei, die GSG 9 oder BND, der sich mit dieser Thematik noch so gut wir gar nicht beschäftigt hat. 

Hochinteressant war auch der Vortrag des Präsidenten des BIZBw in Mannheim, Christoph Reifferscheid zum Thema „Tradition der zivilen Bundeswehrverwaltung“. Obwohl in den bisherigen Workshops immer wieder über die Bundeswehrverwaltung gesprochen wurde, hatten wir als Bundeswehrverwaltung nun erstmalig auch Gelegenheit selber öffentlich zum Thema Stellung zu beziehen.

Dabei belegte Herr Präsident Reifferscheid in seiner Rede einmal mehr eindrucksvoll, dass die Bundeswehrverwaltung im Traditionserlass nichts zu suchen hat. Schon der Titel seines vorgegebenen Vortrags veranlasste ihn zu dem Hinweis, dass es sich bei dem Titel bereits um ein Pleonasmus handelt, da die Bundeswehrverwaltung an sich bereits zivil ist, so dass der Zusatz/Hinweis „zivil“ bereits entfallen kann.

Auch der folgende Vortrag zeigte einmal mehr die Unterschiede zwischen den Streitkräften und damit der Sonderstellung, die eben einen solchen Traditionserlass begründet und der Bundeswehrverwaltung. Er wies darauf hin, dass es sich bei den Kolleginnen und Kollegen in der Bundeswehrverwaltung um Bundesbeamte handelt, die neben der bereits erwähnten Tatsache, dass sie bereits der Zivilgesellschaft angehören auch zu anderen Ressorts wechseln bzw. versetzt werden können, d.h. sie stellen eben keine Besonderheit der Bundewehr dar und bedürfen daher im Traditionserlass auch keine Berücksichtigung, bzw. würde eine Berücksichtigung unweigerlich dazu führen, dass man eben für alle Bundesbeamten im Erlass sprechen würde und dies ist sicher nicht im Sinne aller Ressorts und auch nicht Zielsetzung des Verteidigungsministeriums.

Mit Stand vom 16. November 2017 wurde nunmehr im Anschluss an die Workshops der Entwurf der Überarbeitung der „Richtlinien zum Traditionsverständnis und zur Traditionspflege in der Bundeswehr“ seitens der Ministerin in die Gremien gegeben. Nach erster Durchsicht handelt es sich tatsächlich um eine Weiterentwicklung des ursprünglichen Traditionserlasses für die Streitkräfte – die der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. ausdrücklich gutheißt. Auch wurde auf ein Überstülpen auf die Bundeswehrverwaltung nach aktuellem Stand verzichtet, dennoch werden wir das weitere Prozedere im Auge behalten und haben unsere Auffassung in einem Schreiben an die Ministerin noch einmal deutlich gemacht.