01. Februar 2019
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Umorganisation des BAAINBw

Auch im gerade veröffentlichten Wehrbericht wird sie wieder angesprochen - die miserable materielle Lage der Bundeswehr. Der Verband der Beamten der Bundeswehr (VBB) vertritt nach wie vor die Auffassung, dass der Schuldige nicht alleine im BAAINBw zu suchen ist und dass eine erneute Umorganisation des BAAINBws nicht zielführend bei der Problemlösung ist.

Wir vertreten darüber hinaus die Meinung, dass eine Umwandlung des BAAINBw in eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR) gerade auch in Hinblick auf Art. 87b Grundgesetz (GG) rechtlich nicht zulässig ist.

Im Gegensatz zum Expertenrat überlässt der VBB die rechtliche Bewertung dieses Sachverhalts aber tatsächlich einem Experten. So hat sich der Bundesvorsitzende des VBB, Wolfram Kamm am 31. Januar 2019 mit Professor Heinrich Amadeus Wolff von der Universität in Bayreuth getroffen, um eine rechtliche Beurteilung in Auftrag zu geben.

Professor Wolff ist Inhaber des Lehrstuhls für öffentliches Recht, Recht der Umwelt, Technik und Information an der Universität Bayreuth. Seine Schwerpunkte sind in den Bereichen des Verfassungsrechts von Bund- und Länder, des allgemeinen Verwaltungsrecht und Verwaltungsprozessrechts. Er weist zahlreiche Publikationen in den genannten Bereichen auf und ist zudem als Gutachter und Prozessvertreter für den Bund, die Länder und Interessenverbände tätig.