09. April 2020
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Update: 34. LP der Brandmeisteranwärter/innen für den mfwtD der Bw

Der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB) hatte Ende März bereits darüber berichtet, dass die praktische Prüfung der 34. LP zunächst nicht durchgeführt und über eine mögliche Nachholung gesondert entschieden wird.

Die schriftlichen Prüfungen sollten wie geplant diese Woche durchgeführt werden, was nach unserem Kenntnisstand auch erfolgt ist.

Hinsichtlich der praktischen Prüfung haben wir nunmehr die Information, dass diese nicht nachgeholt werden soll, vielmehr ist beabsichtigt, abweichend von der Verordnung über die Laufbahn, Ausbildung und Prüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst in der Bundeswehr (LAP-mfwtDBwV) vom 6. März 2002 in der Fassung vom 29. März 2017 die bisher im Abschlusslehrgang erbrachten praktischen Anteile der Anwärterinnen und Anwärter zu bewerten und jeweils mit einer Rangpunktzahl nach § 32 der entsprechenden Verordnung zu benoten. Die damit jeweils erreichte Rangpunktzahl stellt dann die nach § 19 Abs. 7 Satz 3 LAP-mfwtDBwV vorgesehen Wertung der zwei praktischen Übungen dar.

Bislang liegen uns zwar keine Informationen bezüglich der mündlichen Prüfungen vor, jedoch wird von der Dienststelle alles unternommen, um zu ermöglichen, dass die Ausbildung der Kolleginnen und Kollegen wie geplant ordnungsgemäß zu Ende April abgeschlossen werden kann.