11. April 2018

Bereich VIII

VBB-Magazin im Interview mit der zivilen Gleichstellungsbeauftragten BMVg sowie deren Stellvertreterin

  • VBB-Magazin im Interview mit der zivilen Gleichstellungsbeauftragten BMVg
    Foto: Berneit/VBB
    v.l.n.r.: Sandra Schneider (VBB), Barbara Schladoth (Gleichstellungsbeauftragte BMVg), Karola Wolldeit (stv. Gleichstellungsbeauftragte)

Am 28. Februar fanden im Bereich VIII, BMVg die Wahlen zur zivilen Gleichstellungsbeauftragten statt. Mit deutlicher Mehrheit wurden Frau Barbara Schladoth als zivile Gleichstellungsbeauftragte sowie Frau Karola Wolldeit als deren Stellvertreterin wiedergewählt. Wir hatten die Möglichkeit, mit beiden ein kurzes Interview zu führen.

VBB-Magazin: Sehr geehrte Frau Schladoth, sehr geehrte Frau Wolldeit, zuerst herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Wiederwahl als zivile Gleichstellungsbeauftragte. Was haben Sie in der vergangenen Wahlperiode richtig gemacht, dass Sie wiedergewählt wurden?

Wir sind mit Herzblut bei der Sache und versuchen im Rahmen der uns auch vom Gesetzgeber gegebenen Möglichkeiten sowie den Gegebenheiten vor Ort das Beste für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu erreichen. Und da sind wir hartnäckig und sprechen immer wieder bei der Leitung des Hauses vor.

Bei unserer Arbeit versuchen wir, Augenmaß zu bewahren. Wenn Beschäftigte mit Problemen oder Fragen auf uns zu kommen, wecken wir keine falschen Hoffnungen und machen keine Versprechungen, die wir später nicht halten können.

An dieser Stelle sei noch einmal erwähnt, dass wir nicht nur für die Belange der Mitarbeiterinnen zuständig sind. Wir vertreten auch die Interessen der männlichen zivilen Beschäftigten – insbesondere hinsichtlich der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Berufstätigkeit.

Unsere Aufgaben werden wir in der in der kommenden Amtzeit nicht alleine wahrnehmen müssen. Frau Skupien und Frau Mühl wurden ebenfalls zu Stellvertreterinnen gewählt und werden zukünftig unser Team verstärken. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit!

 

VBB-Magazin: Seit dem 1. Mai 2015 ist das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im Öffentlichen Dienst“ (FührposGleichberG) in Kraft. Brauchen Frauen dieses Gesetz, um in Führungspositionen zu gelangen?

Offensichtlich brauchen wir dieses Gesetz, um den gesellschaftlichen Wandel zu einer gleichberechtigten Teilhabe voranzubringen und Frauen verstärkt in Führungspositionen gelangen zu lassen. Mit Einführung der „Quote“ in Höhe von 30% sowohl für Männer als auch für Frauen gibt es in den Aufsichtsräten und Vorständen eine Verbesserung, was die Besetzung von Stellen in Führungspositionen mit Frauen betrifft. Wobei das Wort „Quote“ dem Anliegen des Gesetzes an sich nicht gerecht wird. Es ist nicht verständlich, wieso Frauen – obwohl sie die gleiche Qualifikation wie ihre männlichen Kollegen aufweisen- nicht bereits jetzt in entsprechender Anzahl in Aufsichtsräten vertreten sind. Insofern wäre ein Anteil von Frauen auch in Aufsichtsräten von 50% unabdingbar.

 

VBB-Magazin: Woran liegt es, dass das BMVg bei der Besetzung der Stellen in Leitungsfunktionen mit Frauen im Mittelfeld „rangiert“? Immerhin beträgt der Frauenanteil bei den zivilen Beschäftigten ca. 49%.

Das BMVg ist ein traditionell männerdominiertes Ressort. Das Aufbrechen der gewachsenen Strukturen ist ein langwieriger Prozess. Hier wäre ein kontinuierliches Engagement der immer wieder wechselnden Leitungen unseres Hauses über die jeweiligen Amtszeiten hinaus förderlich. Durch Studium und Ausbildung hat sich das Haus in den letzten Jahrzehnten im Bereich der zivilen Verwaltung „für Frauen geöffnet“. Im mittleren und gehobenen Dienst sehen wir uns auf einem guten Wege. Im höheren Dienst und dort besonders in den Spitzenpositionen gibt es aber noch Nachholebedarf.

 

VBB-Magazin: Überwiegend Frauen übernehmen auf Kosten der eigenen Karriere Aufgabe der Kindererziehung und der familiären Pflege. Dafür lassen sie sich beurlauben oder arbeiten in Teilzeit. Im aktuellen Gleichstellungsindex 2017 – herausgegeben vom Statistischen Bundesamt - waren im Jahr 2017 von den 9% in Teilzeit Beschäftigten im BMVg 93% Frauen. Was kann der Dienstherr neben den bereits zur Verfügung gestellten Möglichkeiten wie flexible Arbeitszeitmodelle oder Möglichkeiten der digitalen Heimarbeit noch machen, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern oder noch mehr zu fördern?

Bei den Angeboten sind wir in den vergangenen Jahren einen guten Schritt vorwärts gekommen. Was generell – und nicht nur im Hause – stattfinden muss, ist ein gesellschaftlicher Wandel weg von der tradierten Aufgabenverteilung innerhalb der Familie.  Das Wahrnehmen der Angebote muss für alle Beteiligten selbstverständlich werden und darf für diejenigen, die diese Angebote in Anspruch nehmen, keine Nachteile hervorrufen.

 

VBB-Magazin: Sehr geehrte Frau Schladoth, sehr geehrte Frau Wolldeit, wir danken Ihnen für das Gespräch und wünschen Ihnen weiterhin Freude und Erfolg bei den anstehenden Aufgaben.