27. Januar 2019

VBB Tagung für und mit den Sozialberatern/innen in der Bundeswehr

Seit Januar 2017 beschäftigt den Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) das Thema Dotierung der Dienstposten der Sozialberater in der Bundeswehr und auch wenn die Mühlen bekanntlich langsam mahlen, so ist es doch an der Zeit, auch hier Nachbesserungen vorzunehmen bzw. das Dotierungsgefüge der tatsächlichen Aufgabenwahrnehmung entsprechend anzupassen.

Nicht umsonst entsteht bei den Kolleginnen und Kollegen so langsam der Eindruck, vergessen worden zu sein. Nicht ganz zu Unrecht, betrachtet man die Anpassungen in anderen Bereichen der Bundeswehr – mit – und auch ohne Organisationsüberprüfung.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass die, die ihren Job – so wie er es verlangt - still und leise verrichten, bei Anpassungen und Verbesserungen im Dotierungsgefüge aus dem Blickfeld der Amtsseite fallen.

Der Sozialdiensterlass aus dem Jahre 1983 stellte damals die besondere Bedeutung des Sozialdienstes und der Sozialberater heraus – und dies gilt auch heute noch. Dennoch ist seitdem viel geschehen, hat die Bundeswehr sich doch bekanntlich verändert. Wie sagte ein Kollege auf der Tagung so schön, er hätte sich den Erlass einmal genau angeschaut – 15 neue Aufgaben sind hinzugekommen und nur zwei könne man von der Liste streichen. Dies muss sich auch im Dotierungsgefüge widerspiegeln.

Dass der Sozialdienst mit seinen Sozialberatern wertvoller und auch notwendiger denn je ist, machten die Kolleginnen und Kollegen vor Ort in Bonn deutlich. Und eigentlich sind sich darin auch alle einig – so das Ergebnis der VBB-Tagung in Bonn sowohl mit den Kolleginnen und Kollegen als auch mit den anwesenden Vertretern der Amtsseite.

Wichtig war für den VBB, alle einmal an einen Tisch zu bringen – dienstlich Verantwortliche und Betroffene, um die endgültige Entscheidungsfindung zu erleichtern. Dabei machten die Sozialberater/innen diesen Aufgabenzuwachs einmal mehr durch Darstellung ihrer täglichen Arbeit deutlich und zeigten gleichzeitig auf, dass nicht jeder diesen Job tatsächlich auch machen kann. Man muss schon die innere Bereitschaft mitbringen, um sich auf das Leid und die Sorgen und Nöte der Betroffenen einzulassen. Vielfach entstehen enge, dienstliche Bindungen zwischen Klient und Sozialberater, die gerade bei Fällen von PTBS eine über Jahre fortdauernde Begleitung durch die selbe Person notwendig machen. Eignung und charakterliche Festigkeit sind unabdingbar. Kein Job für Berufsanfänger, so sagen alle unisono. Dienst nach Vorschrift mit einer geregelten Stundenzahl unmöglich, immer ansprechbar – auch am Wochenende. Man weiß nie, was das nächste Telefonat oder der Besuch vor Ort ergibt. Sterbebegleitung oder das Organisieren von Rückführungen, Begleitung von PTBS-geschädigten Soldatinnen und Soldaten, Kolleginnen oder Kollegen, Hinterbliebene, etc. sind nur wenige Beispiele, die zeigen, dass jede Situation neu ist, trotz der jeweiligen Grundsituation und man nie von vorneherein weiß, was auf einen zukommt.

Und trotz und vielleicht auch gerade wegen dieser Aufgabenvielfalt machen die Kolleginnen und Kollegen ihren Job gerne. Umso unverständlicher ist es, dass bei fast allen Sozialberatern bei A 11 das Karriereende erreicht ist. Zu Zeiten, als die Ortsdienststellen der damaligen Territorialen Wehrverwaltung noch als Standortverwaltung bezeichnet wurden, bildete der Sozialdienst ein eigenständiges Sachgebiet (V) mit einem Sachgebietsleiter – also eine Führungsverwendung. Möchte man heute selber beruflich weiterkommen, so bleibt derzeit eigentlich nur, sich wegzubewerben – ggfls. weg vom Sozialdienst, auf irgendeine - und dies ist nicht despektierlich gemeint - andere A 12-Stelle. Damit ist jedoch keinem geholfen – weder der Kollege oder die Kollegin, der/die seinen/ihren Job gerne macht, noch demjenigen, der sich dem Sozialberater anvertraut hat und sich in der Betreuung befindet und erst recht nicht der Amtsseite, die dem Fürsorgegedanken Rechnung tragen muss.

In Zeiten, wo der Begriff „Fachkarriere“ Einzug in die Personalentwicklungskonzeption (PE) gefunden hat, wo von Attraktivität gesprochen wird, wo es ein originäres Interesse des Dienstherrn geben sollte, den Fürsorgegedanken umzusetzen – und dies hier gleich in zweierlei Hinsicht, stellt sich für den Verband die Frage, wenn nicht jetzt, wann dann und wenn nicht im Bereich des Sozialdienstes, wo dann?

Der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) hat die letzten 2 Jahre viele Gespräche geführt und auf die unterschiedlichen Problematiken hingewiesen bzw. die Amtsseite entsprechend sensibilisiert. Jetzt ist es an der Zeit, auch den letzten Schritt zu gehen – für einen Sozialdienst, der zukunftsorientiert ausgerichtet ist, für die Kolleginnen und Kollegen Sozialberater, die sich tagtäglich für die Menschen in der Bundeswehr einsetzen. Dies kann nach Auffassung des Verbandes der Beamten der Bundeswehr nur im Vorgriff auf eine Gesamtbetrachtung des Sozialdienstes durch eine flächendeckende Bündelung der Dienstposten der Sozialberater nach A 11/12 erreicht werden. Diese Forderung hatte der VBB auf Nachfrage auch Sts Gerd Hoofe im letzten Gespräch am 20. Dezember 2018 übermittelt.  

Und natürlich hat der VBB in diesem Zusammenhang die Situation bei den Kolleginnen und Kollegen Sozialarbeiter ebenso auf seiner Agenda. In einem zweiten Schritt werden wir uns auch in diesem Bereich mit gleichem Engagement für eine verbesserte berufliche Situation einsetzen.