29. Dezember 2020
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Was bringt 2021?

Allem voran wahrscheinlich eine neue Bundesregierung - jedenfalls ist Bundestagswahljahr. Aber es gibt auch etliche Änderungen/Neuerungen die zum 01.01.2021 in Kraft treten... ein Überblick

Nach diesem Jahr ist man (m/w/d) jedoch vorsichtiger geworden mit seinen Prognosen, hat die Corona-Pandemie doch eindrucksvoll verdeutlicht, wie schnell sicher geglaubte Zeitpläne über den Haufen geworfen werden können. Nichts desto trotz denken wir positiv, immerhin gibt das Grundgesetz (GG) den Zeitrahmen vor, in dem eine Bundestagswahl stattfinden muss (Art. 39 Abs. 1 GG) und die Bundesregierung sollte in der Lage sein, die Wahl sicherstellen zu können - immerhin haben wir noch neun Monate bis zur Wahl und die möglichen Problematiken sind derzeit keine Unbekannten. Der Termin steht jedenfalls.
Am 8. Dezember 2020 haben Bundespräsident Steinmeier, Bundeskanzlerin Dr. Merkel und der Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, Seehofer die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag (Bundestagswahl 2021) für den 26. September 2021 angeordnet (veröffentlicht im Bundesgesetzblatt I, Seite 2769 vom 14. Dezember 2020).
Für den Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB) bedeutet dies noch offenen Forderungen den nötigen Nachdruck zu verleihen, um diese gegebenenfalls noch in dieser Legislaturperiode umsetzen zu können beziehungsweise frühzeitig mit den verschiedenen Parteien Kontakt aufzunehmen, um etwaige Forderungen (wie beispielsweise die Reduzierung der Wochenarbeitszeit der Bundesbeamten) in den Koalitionsvertrag schreiben zu können. Hierzu werden wir noch gesondert berichten.

Aber es gibt bereits auch ganz konkrete Änderungen, die ab dem 1.1.2021 in Kraft treten:
 

Beihilfefähigkeit von Sehhilfen

Die einschränkenden Vorgaben der Beihilfegewährung für Sehhilfen bei Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, entfallen. Bei Brillengläsern ist ein spezieller Visuswert oder eine Mindest-Dioptrienzahl zur grundsätzlichen Beihilfefähigkeit nicht mehr Voraussetzung.

 

Änderungen beim Kindergeld

Eltern bekommen im nächsten Jahr mehr Kindergeld – so sieht es das Zweite Familienentlastungsgesetz vor, um Familien zu stärken. Ab dem 1. Januar 2021 gibt es sodann je 219 Euro für das erste und zweite Kind; 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro für das vierte und jedes weitere Kind.

Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird auf 8388 Euro angehoben.

 

Grundrente

Rund 1,3 Millionen Menschen mit kleiner Rente bekommen einen Aufschlag von im Schnitt 75 Euro. Voraussetzung: Sie müssen mindestens 33 Jahre Rentenbeiträge aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflegetätigkeit aufweisen.

Die Grundrente startet offiziell zum 1. Januar 2021, jedoch wird sich die Auszahlung wegen des hohen Verwaltungsaufwands voraussichtlich um mehrere Monate verzögern und dann rückwirkend erfolgen.

 

Solidaritätszuschlag

Für fast alle Bürger fällt ab Januar der Solidaritätszuschlag weg. Weiter zahlen sollen die zehn Prozent mit den höchsten Einkommen.

 

Mehrwertsteuer

Ab Januar gilt wieder der reguläre Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent auf die meisten Güter und 7 Prozent auf Waren des täglichen Bedarfs. Die Bundesregierung hatte die Steuer wegen der Corona-Pandemie zeitlich befristet für ein halbes Jahr gesenkt, um die Konjunktur zu stützen.

 

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar von derzeit 9,35 Euro pro Stunde auf 9,50 Euro.

 

Einweg-Plastik-Verbot

Ab 3. Juli 2021 ist es in der ganzen EU eine Ordnungswidrigkeit, bestimmte Artikel aus Einwegplastik zu verkaufen – hierzu gehört Besteck und Teller, Trinkhalme, Wattestäbchen, Luftballon-Halter, Rührstäbchen etwa für den Kaffee sowie Styroporbecher und -behälter für Essen zum Mitnehmen.

 

Einkommenssteuer

Für alle Steuerzahler steigt ab 2021 der Grundfreibetrag, auf den man keine Steuern zahlen muss – von statt bisher 9408 Euro liegt er sodann bei 9744 Euro. Die Grenze, ab der der 42-prozentige Spitzensteuersatz fällig wird, steigt leicht auf ein Jahreseinkommen von 57 919 Euro. Außerdem dürfen Alleinerziehende höhere Unterhaltsleistungen bei den Steuern abziehen.

 

Steuererleichterung für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderungen können bei der Steuererklärung ab 2021 höhere Pauschbeträge geltend machen – hierzu haben wir bereits ausführlich berichtet. Durch diese Pauschalen kann man es sich in vielen Fällen sparen, etwa Fahrtkosten aufwendig einzeln nachzuweisen. Konkret gilt etwa bei einem Grad der Behinderung von 50 künftig eine Pauschale von 1140 Euro, bei einem Grad von 100 sind es 2840 Euro.

 

Elektronische Patientenakte

Ab 1. Januar sollen allen Versicherten die Elektronische Patientenakte zur freiwilligen Nutzung angeboten werden. Diese soll bspw. Befunde, Röntgenbilder und Medikamentenpläne speichern können. Ab 2022 erfolgen dann genauere Zugriffe je nach Arzt/Dokument.