27. Januar 2017

Wichtiger Meilenstein in Sachen Attraktivität – Bündelung der Dienstposten im gehobenen Dienst auf den Weg gebracht - Erfolg für den VBB

Die durch die Bundesministerin der Verteidigung, Frau Dr. Ursula von der Leyen, veranlasste Agenda „BUNDESWEHR IN FÜHRUNG –Aktiv. Attraktiv. Anders.“ sah unter dem Arbeitsbegriff „Verlässliche Personalentwicklung – Karriere am Ort“ auch die höchstmögliche Erweiterung einer Dienstpostenbündelung für den gehobenen Dienst vor.

Seit langem fordert der Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB), die Attraktivität des Dienstes für die Beamtinnen und Beamten auch durch strukturelle Änderungen zu verbessern. Ein wichtiger Baustein dabei war die Bündelung von Dienstposten im mittleren und gehobenen Dienst. Eine solche Forderung machte aufgrund der verschiedenen Reformen in der Bundeswehr und dem damit einhergehenden Rückzug aus der Fläche Sinn. Eingeforderte Mobilität stößt dort an ihre Grenzen, wo durch die Schließung von Behörden und Dienststellen auch in weiterer Entfernung objektiv keine förderlichen Verwendungen möglich sind oder diese der Vereinbarkeit von Familie und Beruf entgegenstehen. Gerade in den verschiedenen Ortsdienststellen muss nach dem Grundsatz: „Nicht die Frau/der Mann muss zur Beförderung sondern die Beförderung muss zur Frau/zum Mann“ auch ein mittleres Laufbahnziel erreichbar sein.

Dem VBB war es in der Zeit des Verteidigungsministers Freiherr zu Guttenberg gelungen, eine flächendeckende Bündelung der Dienstposten des mittleren Dienstes durchzusetzen. Auch in Anbetracht der nachfolgend entstandenen Probleme einer zeitnahen Beförderung hat sich die Entscheidung zur Bündelung im mittleren Dienst aus heutiger Sicht bewährt.

Der Verband der Beamten der Bundeswehr begrüßt deshalb ausdrücklich die Entscheidung des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), im gehobenen Dienst Bündelungen bis zur Besoldungsgruppe A 11 zu ermöglichen, die im Übrigen der geltenden Rechts- und Gesetzeslage entspricht. Darüber hinaus fordern wir die zuständigen Organisationsbereiche im Interesse der betroffenen Kolleginnen und Kollegen auf, diese positive Entscheidung schnellstmöglich umzusetzen.

Im Weiteren sollte unseres Erachtens eine Prüfung erfolgen, ob nicht in bestimmten „Fachbereichen“ des gehobenen technischen und nichttechnischen Dienstes (beispielsweise in der Projektbearbeitung, in den Güteprüfstellen oder bei den Sozialberatern) eine Bündelung der Dienstposten bis A 12 möglich ist.

 

DER VBB – KRAFTVOLL – ÜBERZEUGEND - ERFOLGREICH