Der VBB

Der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB) ist die mitgliederstärkste und maßgebliche Berufsorganisation des Zivilpersonals im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg), einschließlich dessen privatisierter Bereich und seine Anteile in multianationalen Organisiationen.

Vorläuferverband war der Bund der Beamten der Deutschen Bundeswehr im Deutschen Beamtenbund, welcher 1956 gegründet wurde. Dieser schloss sich 1960 mit dem Verband der Beamten der Deutschen Wehrverwaltung zum Verband der Beamten der Bundeswehr e.V. (VBB) zusammen. 2014 erfolgte die Öffnung des Verbandes auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die Beschäftigten der privatisierten Bereiche der Bundeswehr. 2019 wurde der Verband in Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB) umbenannt.

Der VBB ist eine Mitgliedsgewerkschaft im dbb beamtenbund und tarifunion.

Der Zweck des VBB ist die berufsständische und gewerkschaftliche Vertretung und Förderung der berufspolitischen, rechtlichen und sozialen Belange seiner Mitglieder. Der VBB bekennt sich uneingeschränkt zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig. Die Gleichstellung der Geschlechter ist durchgängiges Leitprinzip des Verbandes.

Der VBB hat insbesondere die Aufgaben:

-  an der Modernisierung und Fortentwicklung des Berufsbeamtentums auf Grundlage der grundgesetzlich verankerten Grundsätze mitzuwirken;

-  die Arbeitsverhältnisse seiner tarifbeschäftigten Mitglieder durch den Abschluss von Tarifverträgen und sonstiger Maßnahmen zu verbessern;

-  sich für einen unabhängigen und fortschrittlichen Dienst am Staat einzusetzen und an der Sicherung und dem Ausbau der rechtlichen und wirtschaftlichen Grundlagen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst, insbesondere im Bereich der Bundeswehr mitzuarbeiten.

Gliederung des VBB

In Anlehnung an die dienstliche Organisation gliedert sich der VBB in neun Bereiche/Landesverbände und rund 200 Standortgruppen im gesamten Bundesgebiet sowie im Ausland.

Sein oberstes Organ ist der Bundesvertretertag; er tritt im Zeitraum von jeweils fünf Jahren zusammen und bestimmt die Richtlinien der Verbandspolitik.

Dem Bundesvertretertag folgt der Bundesvorstand. Ihm gehören 34 Kolleginnen und Kollegen an. Der Bereichsvorstand kommt zwecks Berichterstattung und Beschlussfassung zwei Mal im Jahr zusammen.

Die Bundesleitung führt mit Unterstützung der Bundesgeschäftsstelle und unter Leitung der Bundesvorsitzenden die laufenden Geschäfte des Verbandes. Sie besteht aus 8 Mitgliedern und kann um zwei kooptierte Mitglieder erweitert werden. Mindestens einmal im Monat tagt die Bundesleitung und bespricht aktuelle Probleme und Maßnahmen des Verbandes.

Die Organe des Verbandes sind ständige Gesprächspartner des Bundesministeriums der Verteidigung, seiner Behörden und Dienststellen, der anderen Bundesministerien und der für ihre Arbeit wichtigen Ausschüsse des Parlaments bzw. der entsprechenden Abgeordneten im Deutschen Bundestag.