Diensthaftpflicht

Diensthaftpflichtversicherung – ab 01.01.2015 im Mitgliedsbeitrag des VBB beitragsfrei enthalten!

Die Bundesleitung hat beschlossen, ab dem 01. Januar 2015 für alle aktiven zivilen Mitglieder des Verbandes der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB) eine obligatorische Diensthaftpflichtversicherung in die Mitgliedschaft zu integrieren. Dabei sind auch die Zeiten eines Auslandseinsatzes mitversichert, während derer ein militärischer Dienstgrad getragen wird.

Die Diensthaftpflichtversicherung ist dabei für die Mitglieder beitragsfrei!

Versicherungsschutz besteht bei einer Schadenersatzforderung der Dienstherren aufgrund der Schadensherbeiführung bei hoheitlichem Handeln (Amtspflichtverletzung), sowie bei der Schadensherbeiführung bei privatwirtschaftlichem Handeln (fiskalische Handeln), wenn aufgrund einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung dem Dienstherren ein Schaden entsteht.

Bei vorsätzlicher Herbeiführung eines Schadens besteht kein Versicherungsschutz.

Der Versicherungsschutz für das einzelne Mitglied beginnt mit Eintritt in den Verband, frühestens zum Versicherungsbeginn und erlischt entweder mit Ablauf des Monats, in dem es aus dem VBB oder dem aktiven Dienst ausscheidet oder mit Beendigung des Gruppenvertrages. Für Schadenereignisse, die vor Beginn oder nach Ende des Versicherungsschutzes entstanden sind, besteht kein Versicherungsschutz.

 

Der Versicherungsumfang im Konkreten:

Deckung besteht bei grober Fahrlässigkeit und bedingtem Vorsatz für folgende Risiken:

1. Dienst- und Dienstregresshaftpflichtversicherung gemäß Richtlinien für die Einziehung von Schadenersatzforderungen aus dem Dienst- bzw. Arbeitsverhältnis der Bundeswehrangehörigen (Einziehungsrichtlinien - EZR) VMBl 2008 Seite 188

a. für Personen- und Sachschäden;

aa. inkl. Abhandenkommen von Dienstschlüsseln

bb. sowie Schäden durch Abhandenkommen von nicht persönlicher Ausrüstung

b. Vermögensschaden- und Vermögensschadenregresshaftpflichtversicherung gemäß der EZR

aa. Mitversichert sind Kassenfehlbeträge bis zu 1.000 Euro

bb. Die Selbstbeteiligung im Schadenfall beträgt 10%, mindestens 25 Euro, höchstens 250 Euro;

c. Geräte- und Geräteregresshaftpflichtversicherung; gemäß den EZR für Personen- und Sachschäden;

2. Einschluss von Schäden aus Abhandenkommen von persönlichen Ausrüstungs-Gegenständen bis 1.000 Euro je Schadenfall (ohne Selbstbeteiligung).

3. Einschluss der Dienstfahrzeughaftpflichtversicherung für Selbstfahrer und für Fahrer mit BW-Fahrerlaubnis
Was müssen unsere Mitglieder beachten?

 

Für Mitglieder, die bisher keine Diensthaftpflichtversicherung besitzen, besteht kein Handlungsbedarf. Diese sind automatisch ab dem 01. Januar 2015 gegen Diensthaftpflicht und Regressnahme des Bundes durch den Gruppenvertrag des VBB abgesichert.

Sollten Sie als Mitglied bereits eine Diensthaftpflichtversicherung über ein anderes Versicherungsunternehmen abgeschlossen haben, so sollten Sie Ihr Versicherungsunternehmen über die obligatorische Diensthaftpflichtversicherung des VBB informieren, den Versicherungsumfang abgleichen und um Aufhebung der Diensthaftpflichtversicherung bitten. Dadurch kann sich Ihre Versicherungsprämie erheblich reduzieren.

Beachten Sie an dieser Stelle, dass die Diensthaftpflichtabsicherung in aller Regel an Ihre private Haftpflichtversicherung gekoppelt ist und Sie nicht den ganzen Vertrag sondern lediglich das Risiko der Diensthaftpflicht aufgrund von Wagniswegfall kündigen. Sollte das Versicherungsunternehmen dies aufgrund der älteren Rechte ablehnen, kündigen Sie die Diensthaftpflichtversicherung zum nächstmöglichen Kündigungstermin.

 

Schadensmeldung:

Die Meldung eines Schadens hat unverzüglich und durch das Mitglied zu erfolgen. Der Schaden ist zu melden an:

Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB)
Baumschulallee 18 a
53115 Bonn
Tel: 0228-389270
Fax: 030-311 741 49
Email: mail@vbb-bund.de