Freizeitunfall

Der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB) hat beginnend mit Ihrem Beitritt in unseren Verband, für Sie als zusätzliche Mitgliedsleistung in Zusammenarbeit mit der DBV - Deutsche Beamten-Versicherung Aktiengesellschaft im Rahmen einer Gruppen-Unfallversicherung eine Freizeit-Unfallversicherung abgeschlossen. Die Prämie hierfür ist in Ihrem Mitgliedsbeitrag enthalten, so dass die Versicherung für Sie kostenlos ist.

Die Freizeit-Unfallversicherung beinhaltet im Wesentlichen nachfolgende Leistungen:

Für Vor-/Ruheständler/innen und Rentner/innen ist eine Invaliditätsleistung nicht mitversichert, mit Ausnahme derjenigen, die in einem Arbeits-/Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis stehen.

Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.

 

Der Versicherungsschutz des Einzelnen erlischt zum nächsten Monatsende, wenn

  1. der Versicherte aus dem Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB) ausscheidet;
  2. der Versicherte nicht mehr gegen Arbeitsunfälle durch die Berufsgenossenschaft versichert ist oder keinen Anspruch auf Unfallfürsorge nach beamtenrechtlichen Versorgungsvorschriften hat, ausgenommen Ruheständler und Rentner.

Die Allgemeinen Versicherungsbestimmungen sowie der Versicherungsausweis zu unserer Freizeitunfallversicherung werden den Mitgliedern beim Beitritt zum VBB durch die Bundesgeschäftsstelle zugesandt.