Freizeitunfall

Der Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB) hat beginnend mit Ihrem Beitritt in unseren Verband, für Sie als zusätzliche Mitgliedsleistung in Zusammenarbeit mit der DBV - Deutsche Beamten-Versicherung Aktiengesellschaft im Rahmen einer Gruppen-Unfallversicherung eine Freizeit-Unfallversicherung abgeschlossen. Die Prämie hierfür ist in Ihrem Mitgliedsbeitrag enthalten, so dass die Versicherung für Sie kostenlos ist.

Die Freizeit-Unfallversicherung beinhaltet im Wesentlichen nachfolgende Leistungen:

  • Eine Todesfallentschädigung in Höhe von € 1.250.
  • Eine Invaliditätsentschädigung in Höhe von € 4.000 bei Ganzinvalidität, bei Teilinvalidität den dem Grade der Invalidität entsprechende Teil.

Für Vor-/Ruheständler/innen und Rentner/innen ist eine Invaliditätsleistung nicht mitversichert, mit Ausnahme derjenigen, die in einem Arbeits-/Beschäftigungs- oder Dienstverhältnis stehen.

  • Ein Unfall-Krankenhaustagegeld in Höhe von € 2,60 pro Tag.
  • Krankenhaustagegeld wird für jeden Kalendertag gezahlt, an dem sich die/der Versicherte wegen des Unfalles in medizinisch notwendiger vollstationärer Heilbehandlung befindet, längstens jedoch für zwei Jahre, vom Unfalltage an gerechnet.

Kuren sowie Aufenthalte in Sanatorien und Erholungsheimen gelten nicht als medizinisch notwendige Heilbehandlung.

  • Bergungskosten bis in Höhe von € 5.000.
  • Kurbeihilfe in Höhe von € 2.500.

 

Der Versicherungsschutz des Einzelnen erlischt zum nächsten Monatsende, wenn

  1. der Versicherte aus dem Verband der Beamten und Beschäftigten der Bundeswehr e.V. (VBB) ausscheidet;
  2. der Versicherte nicht mehr gegen Arbeitsunfälle durch die Berufsgenossenschaft versichert ist oder keinen Anspruch auf Unfallfürsorge nach beamtenrechtlichen Versorgungsvorschriften hat, ausgenommen Ruheständler und Rentner.

Die Allgemeinen Versicherungsbestimmungen sowie der Versicherungsausweis zu unserer Freizeitunfallversicherung werden den Mitgliedern beim Beitritt zum VBB durch die Bundesgeschäftsstelle zugesandt.