Streikgeld

Der VBB-Bundesvorstand hat beschlossen, allen VBB-Tarifbeschäftigten, die an Streikmaßnahmen teilnehmen und nachweislich einen Lohnausfall belegen können, eine Unterstützungsleistung in Form von Streikgeld auszuzahlen. 

Hintergrund ist, dass Arbeitgeber während gewerkschaftlicher Streikmaßnahmen keinen Lohn zahlen. Der dbb zahlt den Mitgliedsgewerkschaften gem. Streikgeldunterstützungsordnung bis zu 50,- € Streikgeld am Tag je Teilnehmenden. Da dieser Betrag die Einkommensverluste der Streikteilnehmenden nicht vollständig ausgleichen kann, stockt der VBB diesen Betrag um weitere 50,- € auf. Voraussetzung dafür ist, dass alle Streikteilnehmenden Tarifbeschäftigte VBB Mitglieder sind und nachweislich ihren Lohnausfall belegen können.

Darüber hinaus wird allen teilnehmenden VBB-Mitgliedern (auch Beamtinnen und Beamten im Urlaub, Zeitausgleich oder Ruhestand) ein zusätzliches Erfrischungsgeld in Höhe von 20,- € ausgezahlt.

Für die Koordinierung von möglichen Arbeitskampfmaßnahmen hat der VBB als Streikleitende Andreas Ivens und Alexander Heß gegenüber dem dbb benannt.

Unterm Strich heißt das konkret: