05. September 2025
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Abschlagszahlungen an Besoldungs- und Versorgungsberechtigte im Vorgriff auf die besoldungs- und versorgungsrechtliche Übertragung des Tarifergebnisses 2025/2026

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat mit Rundschreiben vom 3. September 2025 die Entscheidung der Bundesregierung vom 3. September 2025 bekannt gegeben, für die Jahre 2025 und 2026 auf die vorgesehene Erhöhung der Bezüge Abschlagszahlungen zu leisten. Die Abschlagszahlungen sind für das Jahr 2025 rückwirkend ab 1. April 2025 und für das Jahr 2026 ab 1. Mai 2026 zu zahlen.

Die Abschlagszahlungen stehen unter dem ausdrücklichen Vorbehalt einer späteren gesetzlichen Regelung. Dieser Hinweis erscheint auf den Gehaltsabrechnungen der Besoldungs- und Versorgungsempfangenden

Als Auszahlungstermin ist der Abrechnungsmonat Dezember 2025 vorgesehen.

Das Dokument informiert über die Ergebnisse der Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst und die damit verbundenen Anpassungen der Besoldung und Versorgung.

Tarifverhandlungen und Beschlüsse

Berechnung der Abschlagszahlungen

Besondere Regelungen

Das Dokument stellt somit die rechtlichen Rahmenbedingungen und Berechnungsgrundlagen für die Anpassungen der Besoldung und Versorgung im öffentlichen Dienst dar.

Hier geht es zur Meldung des BMI