18. Januar 2023
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Änderung im Rechtsschutzverfahren ab 2023!

Ab 2023 wird es Änderungen beim Rechtsschutz geben. Wir wollen digitaler werden, um Papier zu sparen und um Ihnen die Arbeit zu erleichtern. Des Weiteren gibt es einige weitere wichtige Informationen.

In Zukunft werden wir das Rechtsschutzschreiben nur noch digital als E-Mail an die Mitglieder und Bereiche/Landesverbände schicken.

Zudem gibt es einen Hinweis für geltende Termine bzw. Ablauffristen. In der Vergangenheit gab es hin und wieder Probleme mit der Wahrung der Fristen. Die Dienstleistungszentren haben aufgrund von zu kurzen Bearbeitungszeiten Rechtsschutzunterlagen zurückgewiesen.

Dies ist sehr ärgerlich für alle Antragsteller/innen und so kommen leider auch Kündigungen zustande.

Wichtig ist es zudem, dass Sie als Mitglieder ihre privaten E-Mail-Adressen angeben. Dienstliche werden von den Dienstleistungszentren nicht verwendet.

Zudem möchten wir Sie bitten, auf vollständige Unterlagen und vor allem auf die Unterschrift auf dem Rechtsschutzformular/der Datenschutzerklärung zu achten.

Noch ein wichtiger Hinweis: Es werden nur eingescannte Unterlagen in PDF entgegengenommen. Diese sind chronologisch zu ordnen. Handyfotos sind nicht gestattet, da diese meistens unscharf und unleserlich sind.

Anbei die Übersicht der angegeben Fristen seitens des dbb:

 Es gelten folgende späteste Termine für das Vorliegen der notwendigen Unterlagen:

• 2 Arbeitstage vor Fristablauf bei einem Widerspruch auf der Verwaltungsebene;

• 2 Arbeitstage vor Ablauf der Klagefrist bei einer Kündigungsschutzklage oder einer Entfristungsklage vor dem Arbeitsgericht;

• 4 Arbeitstage vor Fristablauf im Konkurrentenstreitverfahren;

• 7 Arbeitstage vor Fristablauf bei sonstigen Klagen;

• 7 Arbeitstage vor Fristablauf bei Ausschlussfristen;

• 7 Arbeitstage vor Fristablauf bei Rechtsmitteln gegen gerichtliche Entscheidungen;

• 7 Arbeitstage vor einer Terminswahrnehmung.